Rundschreiben an Botschaften

Anfrage an: Auswärtiges Amt

das Rundschreiben an die diplomatischen Vertretungen, wie in SPON benannt und ob es hierzu einen Beschluss des Kabinetts gibt

http://www.spiegel.de/politik/ausland/recep-tayyip-erdogan-tuerkische-botschaft-haelt-auftritt-in-deutschland-fuer-moeglich-a-1155403.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Rundschreibe…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Rundschreiben an Botschaften [#23752]
Datum
1. Juli 2017 17:08
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Rundschreiben an die diplomatischen Vertretungen, wie in SPON benannt und ob es hierzu einen Beschluss des Kabinetts gibt http://www.spiegel.de/politik/ausland/recep-tayyip-erdogan-tuerkische-botschaft-haelt-auftritt-in-deutschland-fuer-moeglich-a-1155403.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 136-2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 136-2017
Datum
28. Juli 2017 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen