Rundschreiben - Anwendung der Änderung des Personenstandsgesetzes

- das (bundesweite) Rundschreiben (o.ä. Dokumente), das den Ländern noch einmal die Rechtslage zum Personenstandsgesetz erläutern soll (bzgl. der Anwendung vermeintlich fehlerhafter Atteste durch Standesbeamte bei der Änderung des Geschlechtseintrags von transsexuellen Menschen), von dem Buzzfeed News Deutschland berichtet

(Bezug: https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/transsexuellengesetz-intersex-lgbt-dritte-option)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das (bundeswei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Rundschreiben - Anwendung der Änderung des Personenstandsgesetzes [#130187]
Datum
11. April 2019 01:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das (bundesweite) Rundschreiben (o.ä. Dokumente), das den Ländern noch einmal die Rechtslage zum Personenstandsgesetz erläutern soll (bzgl. der Anwendung vermeintlich fehlerhafter Atteste durch Standesbeamte bei der Änderung des Geschlechtseintrags von transsexuellen Menschen), von dem Buzzfeed News Deutschland berichtet (Bezug: https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/transsexuellengesetz-intersex-lgbt-dritte-option)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1926 Sehr geehrter Herr Wolf, das erbetene Rundschreiben finden Sie hier: https://www.personenstand…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Rundschreiben - Anwendung der Änderung des Personenstandsgesetzes [#130187] - (#1926)
Datum
29. April 2019 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen