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Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen

"Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen" vom 22.7.2019

Bitte stellen Sie mir dieses Schreiben möglichst in digitaler Form zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    41,34 Euro
  • 2 Follower:innen
Ulrich Deiters
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Ulrich Deiters
Betreff
Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen [#160048]
Datum
26. Juli 2019 23:10
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen" vom 22.7.2019 Bitte stellen Sie mir dieses Schreiben möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Deiters, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Berliner Informationsfr…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen
Datum
6. August 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

ATT084471.jpg
631 Bytes


Sehr geehrter Herr Deiters, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) vom 26. Juli 2019, hier eingegangen am 29. Juli 2019. Urlaubsbedingt konnte ich diese leider erst jetzt beantworten. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage mit Kosten verbunden ist, welche von Ihnen zu tragen sind. Die Kosten für die Aktenauskunft belaufen sich dabei voraussichtlich auf 41,34 €. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotz der vorgenannten Kosten Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen möchten. Sofern Sie Ihre o.g. Anfrage weiterverfolgen, ergeht ein Aktenauskunftsbescheid an Sie, in dem auch die Verwaltungsgebühren festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Deiters
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der vergleichsweise hohen und für mich nicht nachvollziehbaren Ge…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Ulrich Deiters
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Rundschreiben betreffend die Festlegung einer Regelbreite von mindestens zwei Metern bei der Errichtung, Sanierung oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen [#160048]
Datum
14. August 2019 23:04
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> angesichts der vergleichsweise hohen und für mich nicht nachvollziehbaren Gebühren für die digitale Bereitstellung eines vierseitigen Dokumentes, möchte ich gerne die Anfrage zurückziehen und bedanke mich für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters Anfragenr: 160048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>