Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, von 2021 (genaues Datum unbekannt) an die deutschen Vereine in Argentinien, in dem der Deutsche Botschafter diese zur aktiven Bekämpfung antisemitischer Vorfälle aufgefordert haben soll, zusammen mit dem Absendedatum und einer Liste der Institutionen, an die das Schreiben adressiert ist.

Ergebnis der Anfrage

Man hat mir zwar zwei Rundschreiben des deutschen Botschafters Buenos Aires an die deutschen Vereine in Argentinien zukommen lassen, jedoch wird in diesen zwei Schreiben weder Antisemitismus noch dessen Bekämpfung explizit erwähnt oder thematisiert. Es geht in diesen zwei Schreiben um die Existenzbedrohung deutscher Vereine durch den Rückgang ihrer Mitgliederzahlen und wie laut dem deutschen Botschafter dies verändert werden kann.
Auf meine Nachfrage hin wird darauf hingewiesen, dass der Botschafter dort 'für ein modernes Deutschlandbild' werbe und dabei - laut dem Auswärtigen Amt - zur aktiven Bekämpfung antisemitischer Vorfälle auffordere.

Das Auswärtige Amt bürgt am Ende des Austausches mit einer zweifelhaften Argumentation für den Deutschen Verein Rosario, in dem es den Aussagen des Auswärtigen Amtes zufolge zu antisemitischen Vorfällen gekommen sein könnte. Diese letzten Aussagen des Auswärtigen Amtes stehen - scheinbar - nicht im direkten Zusammenhang mit der Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rundschreiben…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien [#243771]
Datum
18. März 2022 13:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, von 2021 (genaues Datum unbekannt) an die deutschen Vereine in Argentinien, in dem der Deutsche Botschafter diese zur aktiven Bekämpfung antisemitischer Vorfälle aufgefordert haben soll, zusammen mit dem Absendedatum und einer Liste der Institutionen, an die das Schreiben adressiert ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243771/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022
Datum
21. März 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Rundschreiben des Deutschen Botschafters in Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutschen Vereine in Argentinien
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Rundschreiben des Deutschen Botschafters in Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutschen Vereine in Argentinien
Datum
19. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
6,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben des Deutschen Botschafters Bueno…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
20. April 2022 13:18
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien“ vom 18.03.2022 (#243771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in der Bescheid wurde gestern in den Postausgang gegeben und sollte Ihnen in den nächsten Tage…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
20. April 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Bescheid wurde gestern in den Postausgang gegeben und sollte Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den per Post zugeschickten Brief. Auf dem an mich gerichteten Bri…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
26. April 2022 00:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den per Post zugeschickten Brief. Auf dem an mich gerichteten Brief erklären Sie, meinem Antrag sei "weit überwiegend" stattgegeben worden. Welchem Teil meines Antrags wurde nicht stattgegeben und wieso nicht? Dies wird im Brief nicht näher erläutert und auch nicht aus den Anhängen deutlich. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in die Formulierung "weit überwiegend stattgegeben" wurde gewählt da in einem Dokume…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
26. April 2022 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Formulierung "weit überwiegend stattgegeben" wurde gewählt da in einem Dokument personenbezogene Daten Dritter geschwärzt wurden. Ansonsten wurde Ihrem Antrag vollumfänglich stattgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umgehende Antwort. Dies wirft eine letzte Frage auf, die ich g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
26. April 2022 19:04
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umgehende Antwort. Dies wirft eine letzte Frage auf, die ich gerne beantwortet hätte, um die Anfrage zu beenden. In der Formulierung meiner Anfrage bat ich um "das Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, von 2021 (genaues Datum unbekannt) an die deutschen Vereine in Argentinien, in dem der Deutsche Botschafter diese zur aktiven Bekämpfung antisemitischer Vorfälle aufgefordert haben soll, zusammen mit dem Absendedatum und einer Liste der Institutionen, an die das Schreiben adressiert ist." Sie haben mir zwar zwei Rundschreiben des deutschen Botschafters Buenos Aires an die deutschen Vereine in Argentinien zukommen lassen, jedoch wird in diesen zwei Schreiben weder Antisemitismus noch dessen Bekämpfung erwähnt oder thematisiert. Es geht in diesen zwei Schreiben um die Existenzbedrohung deutscher Vereine durch den Rückgang ihrer Mitgliederzahlen und wie laut dem deutschen Botschafter dies verändert werden kann. Selbstverständlich hätte so ein schwerwiegendes Thema wie Antisemitismus klare und deutliche Worte gefordert und es gibt keine Stellen, in denen sich der deutsche Botschafter explizit oder unmissverständlich darauf bezieht, sodass ich zum Schluss komme, dass in diesen zwei Schreiben der deutsche Botschafter das Thema Antisemitismus oder dessen Bekämpfung nicht angeht. Könnten Sie mir bitte kurz bestätigen, dass für das Auswärtige Amt in diesen zwei Rundschreiben des deutschen Botschafters dieser tatsächlich die deutschen Vereine in Argentinien "zur aktiven Bekämpfung antisemitischer Vorfälle auffordert", wie in meiner Anfrage formuliert? Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243771/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.04.2022. Nach Rücksprache m…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Rundschreiben des Deutschen Botschafters Buenos Aires, Dr. Ulrich Sante, an die deutsche Vereine in Argentinien, Vg. Nr. 127-2022 [#243771]
Datum
12. Mai 2022 15:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.04.2022. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat im Auswärtigen Amt und der Botschaft Buenos Aires kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die auf Grund der IFG Anfrage übermittelten Rundschreiben des deutschen Botschafters in Buenos Aires an die Deutschen Vereine in Argentinien enthalten die Anregung einer Verjüngung und Öffnung der Vereine sowie das Werben für ein modernes Deutschlandbild. Es wird noch einmal betont, dass die Botschaft in mehreren Gesprächen sowohl mit den ehemaligem Vorstand wie auch dem neuen Vorstand des Deutschen Vereins Rosario deutlich gemacht hat, dass antisemitische Äußerungen in keiner Weise akzeptabel und tolerierbar sind. Die Neuaufstellung des Vereins ist überall sichtbar. Der neue Vorstand ist im Kontakt mit dem Dachverband der jüdischen Gemeinde in Rosario, um gemeinsame Veranstaltungen zu planen. Auch war der neue Vorstand mit der OFEK (Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung) im Kontakt. Mit freundlichen Grüßen