Rundschreiben des ISIM an die Landespolizei

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
Rheinland-Pfalz an die Polizist*innen des Landes in der seit 01.01.2014 Fassung

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen meiner Ansicht nach nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
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Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Rundschreiben des Minis…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Rundschreiben des ISIM an die Landespolizei [#7536]
Datum
17. September 2014 23:59
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz an die Polizist*innen des Landes in der seit 01.01.2014 Fassung Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meiner Ansicht nach nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, gerne möchten wir Ihnen behilflich sein. Bitte nennen Sie uns das entsprechende Akten…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Rundschreiben des ISIM an die Landespolizei [#7536]
Datum
19. September 2014 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, gerne möchten wir Ihnen behilflich sein. Bitte nennen Sie uns das entsprechende Aktenzeichen bzw. eine genaue Bezeichnung des von Ihnen angefragten Rundschreibens. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine LIFG-Anfrage vom 13.09.2014, in der ich nach den Rechtsgrun…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: AW: Rundschreiben des ISIM an die Landespolizei [#7536]
Datum
19. September 2014 16:20
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine LIFG-Anfrage vom 13.09.2014, in der ich nach den Rechtsgrundlagen der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen frage. In der Antwort darauf verweist Ihre Behörde auf "das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz [...] Dieses wurde entsprechend angepasst. Die modifizierte Fassung trat zum 01.01.2014 in Kraft. Darin wurde unter Ziffer 5.2 folgende Regelung (auszugsweise nachfolgend) eingefügt:" Für den Grammatikfehler in meiner LIFG-Anfrage möchte ich mich an dieser Stelle entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 7536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, anbei übersende ich Ihnen das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Rundschreiben des ISIM an die Landespolizei [#7536]
Datum
23. September 2014 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, anbei übersende ich Ihnen das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur "Erscheinungsbild der Polizei Rheinland-Pfalz - Tragen der Dienstkleidung" vom 01.01.2014. Das Rundschreiben wurde im Januar 2014 im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen