Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 19 vom 27.04.2020 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes veröffentlicht. Bisher konnte gemäß §3 THWG nur für Ausbildungen und Einsätze freigestellt werden. Der neue §3 lässt Freistellung von der Arbeitsleistung allgemein für Dienste und Erkundungen zu. Dienste zur Pflege der Gemeinschaft sind davon explizit ausgenommen.
Mit der Anfrage an Sie vom 14.05.2020, Az: GI5-12007/1#1 wurde mitgeteilt, dass es beabsichtigt ist, ein Rundschreiben zu erstellen. Bis zum heutigen Tage warte ich und mit Sicherheit auch alle anderen Bundesbeamten und Angestellte, die sich ehrenamtlich im THW engagieren auf dieses Rundschreiben, um bei meinen Dienstherren eine Freistellung aufgrund des geänderten §3 THWG zu erwirken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 217182
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