Rundschreiben zur Fristverlängerung der PSD2 Richtlinie
Anfrage an:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das aktuell vielfach in der Presse erwähnte Rundschreiben, in dem der Exekutivdirektor der Bafin Raimund Röseler mitteilt, dass die BaFin vorliegende Anträge zur Erteilung einer Ausnahme von der Bereitstellung eines Notfallmechanismus nach Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung bis zum 14. September 2019 nicht positiv bescheiden könne und daher eine Fristverlängerung erfolgt.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. August 2019
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24. September 2019
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