Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.03.2018 über die Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge.

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018 [#29724]
Datum
13. Mai 2018 22:06
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.03.2018 über die Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018 [#29724]
Datum
15. Juni 2018 15:50
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018“ vom 13.05.2018 (#29724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend finden Sie das gewünschte Rundschreiben. Falls Sie zusätzlich Akteneinsich…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018 [#29724]
Datum
19. Juni 2018 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend finden Sie das gewünschte Rundschreiben. Falls Sie zusätzlich Akteneinsicht begehren, bitte ich um nähere Angaben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das übermittelte Dokument. Weitere Akteneinsicht wünsche ich nicht…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rundschreiben zur Gebührenerhebung vom 23.03.2018 [#29724]
Datum
19. Juni 2018 17:44
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das übermittelte Dokument. Weitere Akteneinsicht wünsche ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in