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Russische Föderation Rubel Code

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Zur Zeit wird in der Russischen Föderation zwei Arten von Rubel benutzt. 810 RUR und 643 RUB.

Welche Informationen haben Sie zu dieser Situation?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zei…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Russische Föderation Rubel Code [#25796]
Datum
23. Dezember 2017 01:31
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Zeit wird in der Russischen Föderation zwei Arten von Rubel benutzt. 810 RUR und 643 RUB. Welche Informationen haben Sie zu dieser Situation?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.Dezember 2017. Ihre Anfrage beantworten wir wie …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Russische Föderation Rubel Code [#25796]
Datum
8. Januar 2018 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.Dezember 2017. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Am 1. Januar 1998 wurde in der Russischen Föderation eine Währungsumstellung im Verhältnis 1000 (alte) Rubel (RUR) = 1 (neuer) Rubel (RUB) durchgeführt; in diesem Verhältnis blieb der alte Rubel neben dem neuen Rubel noch bis zum 31. Dezember 1998 gesetzliches Zahlungsmittel. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weiter helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.