Russische Sicherheits-Software

Ich setzte Firewall Software der russischen Firma AO Kaspersky Lab, Russland bzw. Kaspersky Labs GmbH ein, könnte diese Sicherheitsrelevante Software Trojaner enthalten die gegen die BRD eingesetzt werden kann?
Des Weiteren spiele ich auch gern mit Spielen von Wargamingnet wie z.B. „World of Tanks“ das in Russland entwickelt wurde.
Ist es sicher die Software zu nutzen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Peter Ehlers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich setzte Firewa…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Peter Ehlers
Betreff
Russische Sicherheits-Software [#242049]
Datum
27. Februar 2022 21:20
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich setzte Firewall Software der russischen Firma AO Kaspersky Lab, Russland bzw. Kaspersky Labs GmbH ein, könnte diese Sicherheitsrelevante Software Trojaner enthalten die gegen die BRD eingesetzt werden kann? Des Weiteren spiele ich auch gern mit Spielen von Wargamingnet wie z.B. „World of Tanks“ das in Russland entwickelt wurde. Ist es sicher die Software zu nutzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Ehlers Anfragenr: 242049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242049/ Postanschrift Peter Ehlers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Ehlers
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Ehlers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Russische Sicherheits-Software [#242049]
Datum
3. März 2022 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ehlers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen. Wir haben Ihre Anfrage an das Service-Center des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort zeitnah eine Beantwortung Ihrer Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Ehlers
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Russische Sicherheits-Software“ vom 27.02.2022…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Peter Ehlers
Betreff
AW: Russische Sicherheits-Software [#242049]
Datum
2. April 2022 13:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Russische Sicherheits-Software“ vom 27.02.2022 (#242049) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Ehlers
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Ehlers, wie Ihnen am 03.03.2022 bereits mitgeteilt, handelt es sich bei Ihrer untenstehenden A…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Russische Sicherheits-Software [#242049]
Datum
7. April 2022 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ehlers, wie Ihnen am 03.03.2022 bereits mitgeteilt, handelt es sich bei Ihrer untenstehenden Anfrage nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir haben Ihre Anfrage daher zur Bearbeitung an das Service-Center des BSI weitergeleitet. Aufgrund der vielen Anfragen, die dort momentan eingehen, kann sich die Beantwortung leider etwas verzögern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Ehlers , vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informations…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Betreff: AW: Russische Sicherheits-Software [#242049]
Datum
9. April 2022 12:31
Status
Sehr geehrter Herr Ehlers , vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zu der Zeit als Sie das BSI angeschrieben haben, konnten wir leider noch keine fundierte Aussage dazu treffen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat aufgrund der Fülle der Anfragen etwas mehr Zeit in Anspruch genommen. Wir hoffen Ihnen nunmehr mit unserer nachfolgenden Antwort weiterhelfen zu können. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Zu anderen Produkten wurden keine Aussagen getroffen. Für die häufigsten Fragen zur Produktwarnung gemäß §7 BSI-Gesetz (BSIG) wurde ein FAQ auf unserer Homepage eingerichtet: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unt... rheitslage/Technische-Sicherheitshinweise-und-Warnungen/Warnungen-nach-Par-7 /FAQ-Kaspersky/faq_node.html Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,