Russland Sanktionen - Kleinanleger erleiden Totalverlust?
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Im Rahmen der EU Sanktionen ist es Kleinanlegern in Deutschland nicht mehr möglich, ihre Aktien (insbesondere ADR/GDR) russischer Unternehmen an der Börse zu handeln.
a) Droht den Kleinanlegern in diesem Fall ein Totalverlust oder werden die Kleinanleger entschädigt, wenn ja von wem?
b) Im Falle von Aktien-(Total)Verlusten durch die EU Sanktionen würden Kleinanleger enteignet werden. Ist diese Form der Enteignung rechtmäßig?
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Oktober 2022
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23. November 2022
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