RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, maßgebend und gültig?

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Bitte teilen Sie mir mit, ob es zutrifft, das RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, in der jeweils geltenden Fassung weiterhin maßgebend und anzuwenden, wenn das staatsangehörigkeitsrechtlich relevante Ereignis (z.B. die Geburt) vor dem 1. Januar 2000 stattgefunden hat. Wenn ja, ist es möglich, die aktuell gültige Fassung einzusehen? Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2016
  • Frist
    6. Januar 2017
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Bernd Kolb
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Bernd Kolb
Betreff
RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, maßgebend und gültig? [#19499]
Datum
4. Dezember 2016 21:36
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es zutrifft, das RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, in der jeweils geltenden Fassung weiterhin maßgebend und anzuwenden, wenn das staatsangehörigkeitsrechtlich relevante Ereignis (z.B. die Geburt) vor dem 1. Januar 2000 stattgefunden hat. Wenn ja, ist es möglich, die aktuell gültige Fassung einzusehen? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bernd Kolb <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Kolb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Kolb
Bernd Kolb
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob es zutrifft, das RuStAG bundesweit für Deutsche, in D…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Bernd Kolb
Betreff
AW: RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, maßgebend und gültig? [#19499]
Datum
4. Dezember 2016 21:41
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob es zutrifft, das RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, in der jeweils geltenden Fassung weiterhin maßgebend und anzuwenden ist, wenn das staatsangehörigkeitsrechtlich relevante Ereignis (z.B. die Geburt) vor dem 1. Januar 2000 stattgefunden hat. Wenn ja, ist es möglich, die aktuell gültige Fassung einzusehen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Bernd Kolb Anfragenr: 19499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Kolb << Adresse entfernt >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Kolb, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem IFG, da Sie hier eine a…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, maßgebend und gültig? [#19499]
Datum
8. Dezember 2016 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kolb, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem IFG, da Sie hier eine allgemeine Rechtsauskunft begehren und keine Information zu einer im Bundesverwaltungsamt vorhandenen dienstlichen Aufzeichnung. Für Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Klärung Ihrer staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse ergeben, können Sie sich an die für Sie zuständige örtliche Staatsangehörigkeitsbehörde wenden bzw. durch einen entsprechenden Rechtsbeistand beraten lassen. Im allgemeinen kann ich jedoch anmerken, das staatsangehörigkeitsrechtlich relevante Ereignisse nach dem zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Recht zu beurteilen sind. Die aktuelle Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de, ältere Fassungen (einschließlich der Vorgängergesetzgebungen) sind in jeder gängigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fachliteratur abgedruckt. Hierzu empfehle ich Ihnen z.B. Ehmann/Stark „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ jehle-Verlag. Mit freundlichen Grüßen