RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, maßgebend und gültig?
Anfrage an:
Bundesverwaltungsamt
Bitte teilen Sie mir mit, ob es zutrifft, das RuStAG bundesweit für Deutsche, in Deutschland geboren und lebend, in der jeweils geltenden Fassung weiterhin maßgebend und anzuwenden, wenn das staatsangehörigkeitsrechtlich relevante Ereignis (z.B. die Geburt) vor dem 1. Januar 2000 stattgefunden hat. Wenn ja, ist es möglich, die aktuell gültige Fassung einzusehen? Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Dezember 2016
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6. Januar 2017
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