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RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff.

Härtefallschwellen:
Ringleitungsschluss der Fernwasserleitung, Anschluss von "Inselversorgungen", …….
1. Wie hoch ist die im Fall der im November 2018 beantragten Förderung für den ZwV-Juragruppe
ermittelte Härtefallschwelle?
2. Liegt sie über oder unter dem in der RzWas 2018 vorgegebene Schwellenwert?
3. Wären Falschangaben subventionserheblich?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2019
  • Frist
    1. April 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Härtefallschwe…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff. [#59874]
Datum
2. März 2019 11:39
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Härtefallschwellen: Ringleitungsschluss der Fernwasserleitung, Anschluss von "Inselversorgungen", ……. 1. Wie hoch ist die im Fall der im November 2018 beantragten Förderung für den ZwV-Juragruppe ermittelte Härtefallschwelle? 2. Liegt sie über oder unter dem in der RzWas 2018 vorgegebene Schwellenwert? 3. Wären Falschangaben subventionserheblich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff.“ vom 02.03.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff. [#59874]
Datum
1. April 2019 19:21
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff.“ vom 02.03.2019 (#59874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Wollten Sie mir einen üblen Aprilscherz ersparen, oder bekomme ich noch Antwort? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff.“ vom 02.03.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff. [#59874]
Datum
2. April 2019 17:16
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RzWas 2018, Anlage B 4..1. + ff.“ vom 02.03.2019 (#59874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Darf ich noch auf Beantwortung hoffen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>