S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen

1) warum werden die Empfehlungen von RKI, der allgemeinen Wissenschaft, die S3-Leitlinie, etc. nicht entsprechend gewürdigt und angewandt?

2) warum löst man das RKI nicht auf? (Ich weiß, ist Bundessache, könnte ja aber dann von TH mal vorgeschlagen werden...)

3) Warum werden die Mittel die vom Wissenschaftlichen Beitrat genannt werden nicht genutzt?

4) Haben Sie, oder die Landesregierung TH, sich zu einer Durchseuchung der Kinder durchgerungen?

Das wären vorerst meine Fragen, ich kann nicht ausschließen, dass weitere folgen werden.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) warum …
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen [#232097]
Datum
31. Oktober 2021 20:19
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) warum werden die Empfehlungen von RKI, der allgemeinen Wissenschaft, die S3-Leitlinie, etc. nicht entsprechend gewürdigt und angewandt? 2) warum löst man das RKI nicht auf? (Ich weiß, ist Bundessache, könnte ja aber dann von TH mal vorgeschlagen werden...) 3) Warum werden die Mittel die vom Wissenschaftlichen Beitrat genannt werden nicht genutzt? 4) Haben Sie, oder die Landesregierung TH, sich zu einer Durchseuchung der Kinder durchgerungen? Das wären vorerst meine Fragen, ich kann nicht ausschließen, dass weitere folgen werden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232097/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und S…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen [#232097]
Datum
3. Dezember 2021 06:05
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen“ vom 31.10.2021 (#232097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232097/

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen, Ihr Zeichen #232097, vom…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Ihre Anfrage S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen, Ihr Zeichen #232097
Datum
6. Dezember 2021 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage S3 Leitlinie zur Covid Reduktion in KiTa und Schulen, Ihr Zeichen #232097, vom 31. Oktober 2021 wurde geprüft. Im Ergebnis kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zu den aufgeworfenen Themenfeldern werden proaktiv amtliche Informationen auf den Internetseiten des Thüringer Bildungsministeriums unter folgendem Link: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus veröffentlicht. Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums sind weitere Informationen unter dem Link: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen vorhanden. Weitere amtliche Informationen liegen nicht vor. Die Beantwortung der Frage 2 fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetzes, da das RKI eine untergeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit ist. Bitte richten Sie Ihre Anfrage diesbezüglich an diese Stelle. Mit freundlichen Grüßen