Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München

Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens des ZDF an die Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.

Erläuterung:
Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München
http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation
gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.

Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich das ZDF finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.

Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens des ZDF geleistet wird oder wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]
Datum
9. April 2015 14:38
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens des ZDF an die Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind. Erläuterung: Die Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München http://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation gibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen. Ferner bitte ich mitzuteilen, ob sich das ZDF finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte. Auch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens des ZDF geleistet wird oder wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sach- und Dienstleistungen für die Hochsc…
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Betreff
AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]
Datum
12. Mai 2015 12:57
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sach- und Dienstleistungen für die Hochsc…
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Betreff
AW: AW: Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München [#9227]
Datum
18. Mai 2015 09:43
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zweites Deutsches Fernsehen
HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film Sehr geehrte,…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film
Datum
20. Mai 2015 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015. Wir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine "Behörde", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film [#9227] …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film [#9227]
Datum
20. Mai 2015 10:53
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>