Sachkostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Für die Jahre 2016 bis 2018 alle Anträge der Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk auf Erstattung von Sachkosten der unteren Verwaltungsbehörde nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum17. Oktober 2019
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16. November 2019
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