Sachkostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Für die Jahre 2016 bis 2018 alle Anträge der Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk auf Erstattung von Sachkosten der unteren Verwaltungsbehörde nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
Stefan Stern
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Für die Jahre 2016 bis 2018 alle Anträ…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Stefan Stern
Betreff
Sachkostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung [#168772]
Datum
17. Oktober 2019 15:48
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Für die Jahre 2016 bis 2018 alle Anträge der Landkreise in Ihrem Regierungsbezirk auf Erstattung von Sachkosten der unteren Verwaltungsbehörde nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Stern <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Stern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 17.10.2019. Leider verzögert sich…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
WG: Sachkostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung [#168772]
Datum
4. Dezember 2019 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 17.10.2019. Leider verzögert sich die Beantwortung noch. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen. Wir sind jedoch bemüht, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Regierungspräsidium Freiburg [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 17.10.2019 teilen wir mit, dass beim für d…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.10.2019 / Sachkostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung [#168772]
Datum
10. Dezember 2019 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 17.10.2019 teilen wir mit, dass beim für die Bearbeitung zuständigen zentralen Haushaltsreferat des Regierungspräsidiums Freiburg im von Ihnen angefragten Zeitraum 2016 - 2018 keine Neuanträge auf Kostenerstattung nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung eingegangen sind. Kosten fallen für diese Auskunft nicht an. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] Regierungspräsidium Freiburg [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]