Sachkostenpauschale Kindertagespflege
Anfrage an:
Stadtverwaltung Trier
Laut Satzung der Stadt Trier sind 30% der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Erstattung von entstehenden Sachkosten. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, indem Sie mir die berücksichtigten Einzelpositionen und den jeweils dafür angesetzten Betrag mitteilen. Bitte gehen Sie auch spezifisch darauf ein ob Kosten für Verpflegung enthalten sind oder diese von den Eltern zu tragen sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. August 2020
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2. Oktober 2020
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