Sachkostenpauschale Kindertagespflege

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Laut Satzung der Stadt Trier sind 30% der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Erstattung von entstehenden Sachkosten. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, indem Sie mir die berücksichtigten Einzelpositionen und den jeweils dafür angesetzten Betrag mitteilen. Bitte gehen Sie auch spezifisch darauf ein ob Kosten für Verpflegung enthalten sind oder diese von den Eltern zu tragen sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Satzung der …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachkostenpauschale Kindertagespflege [#196292]
Datum
30. August 2020 12:55
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Satzung der Stadt Trier sind 30% der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Erstattung von entstehenden Sachkosten. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, indem Sie mir die berücksichtigten Einzelpositionen und den jeweils dafür angesetzten Betrag mitteilen. Bitte gehen Sie auch spezifisch darauf ein ob Kosten für Verpflegung enthalten sind oder diese von den Eltern zu tragen sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196292/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.08.2020 betreffend die Sachkostenpausc…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Sachkostenpauschale Kindertagespflege [#196292]
Datum
31. August 2020 07:26
Status
Warte auf Antwort
image001.png
1,5 KB


Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.08.2020 betreffend die Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege ist hier eingegangen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüssen [geschwärzt] Amtsleiter [[geschwärzt]] Amt für Organisation (10) Rathaus, Am Augustinerhof Verwaltungsgebäude I, Raum 220 D-54290 Trier [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> ========================================================================================= [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] =========================================================================================

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung ihrer Frage habe ich mich mit dem Jugendamt der Stadt Trier abgesti…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Sachkostenpauschale Kindertagespflege [#196292]
Datum
29. September 2020 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung ihrer Frage habe ich mich mit dem Jugendamt der Stadt Trier abgestimmt. Der Anteil von 30 % wurde im Kontext mit der Besteuerung von Einnahmen aus der Kindertagespflege festgelegt und liegt im Bereich der steuerlich pauschal anerkannten Betriebskostenpauschale in Höhe von max. 300 € für eine Vollzeitbetreuung je Kind. Diese pauschale Listung dient vorrangig der Vereinfachung für alle Beteiligten. Einzelnachweise würden immer eine individuelle Detailbetrachtung erfordern und eine Festlegung des förderfähigen Sachaufwandes im Einzelfall. Auch im Sinne der Betreuenden soll vermieden werden, dass die Tagespflegeperson jeden Nachweis im Rahmen der Steuererklärung listen muss (also auch den kleinsten Kassenbon). Wenn die Tagespflegeperson davon ausgeht höhere Sachkosten zu haben, kann sie auch den Einzelnachweis führen. Wenn die Tagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigen stattfindet, fallen diese Sachkosten eben nicht an. Entsprechend ist die Förderung, abhängig vom Betreuungsumfang, um den pauschalen Sachaufwand, gekürzt Die Kosten der Verpflegung sind damit nicht pauschal abgegolten. Reglungen im Einzelfall werden jedoch zwischen Tagespflegepersonen und Sorgeberechtigen abgesprochen. Ich hoffe ihre Anfrage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüssen