Sachstand Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch

Den Bericht über den Sachstand, die Neuplanung sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuplanung des bundeseinheitliches Datenbankgrundbuchs, wie er in der Sitzung des E-Justice-Rats in seiner 17. Sitzung am 22. April 2020 vorgestellt wurde vgl. TOP 1 unter https://justiz.de/e_justice_rat/beschluesse/17_sitzung.pdf .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht über de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch [#195058]
Datum
12. August 2020 22:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht über den Sachstand, die Neuplanung sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuplanung des bundeseinheitliches Datenbankgrundbuchs, wie er in der Sitzung des E-Justice-Rats in seiner 17. Sitzung am 22. April 2020 vorgestellt wurde vgl. TOP 1 unter https://justiz.de/e_justice_rat/beschluesse/17_sitzung.pdf .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB