Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt

- den aktuellen Sachstand bzgl. der Umsetzung der Behördenhotline 115 im Land Sachsen-Anhalt (siehe Volksstimme vom 30.12.2016 "Kein Anschluss unter 115 auf dem Land" http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/20161230/draht-zu-behoerden-kein-anschluss-unter-115-auf-dem-land
- Welche Investitionen sind auf Seiten der Kommunen notwendig, damit diese an Behörden-Hotline 115 teilnehmen können?
- Wie hoch sind die laufenden Kosten für die Teilnahme an der Behörden-Hotline 115 für die Kommunen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Michel Vorsprach
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt [#19761]
Datum
4. Januar 2017 19:07
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den aktuellen Sachstand bzgl. der Umsetzung der Behördenhotline 115 im Land Sachsen-Anhalt (siehe Volksstimme vom 30.12.2016 "Kein Anschluss unter 115 auf dem Land" http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/20161230/draht-zu-behoerden-kein-anschluss-unter-115-auf-dem-land - Welche Investitionen sind auf Seiten der Kommunen notwendig, damit diese an Behörden-Hotline 115 teilnehmen können? - Wie hoch sind die laufenden Kosten für die Teilnahme an der Behörden-Hotline 115 für die Kommunen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach
Michel Vorsprach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sac…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt [#19761]
Datum
8. Februar 2017 20:39
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt“ vom 04.01.2017 (#19761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 19761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Vorsprach, durch ein Büroversehen ist Ihre Anfrage bislang leider unbearbeitet geblieben. Ich …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt [#19761]
Datum
9. Februar 2017 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsprach, durch ein Büroversehen ist Ihre Anfrage bislang leider unbearbeitet geblieben. Ich bitte insofern um Verständnis und gehe davon aus, dass Sie bis Anfang der kommenden Woche eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Vorsprach, auf der Grundlage Ihres Antrages vom 04.01.2017 erhalten Sie folgende Auskünfte: …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
Sachstand der Behörden-Hotline 115 im Land Sachsen-Anhalt [#19761]
Datum
16. Februar 2017 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vorsprach, auf der Grundlage Ihres Antrages vom 04.01.2017 erhalten Sie folgende Auskünfte: die Behördenhotline 115 wird in Sachsen-Anhalt bislang durch Magdeburg, Halle und den Bördekreis realisiert. Zur Höhe der voraussichtlichen Investitions- und laufenden Kosten für Kommunen lässt sich keine generelle Aussage treffen, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig sind. So ist es zum Beispiel von Bedeutsamkeit für die kommunalen Kosten, ob ein eigenes kommunales Servicecenter betrieben wird oder im Rahmen des 115-Verbundes eine Mitbeauskunftung über andere Servicecenter erfolgen kann. Dies ist unter anderem vom jeweiligen (erwartbaren) Anrufvolumen aus den bisher unversorgten Gebieten abhängig sowie vom Leistungsumfang und der Auskunftstiefe. Auch hinsichtlich der Finanzierung selbst gibt es unterschiedliche Modelle, bei denen die Kosten je nach landesinterner Vereinbarung mit den Kommunen verteilt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen in Sachsen-Anhalt ist eine flächendeckende Einführung der 115 ein schwieriges Thema, daher erarbeitet das Land Sachsen-Anhalt derzeit einen Vorschlag für ein strategisches Vorgehensmodell für die kommunale Ebene des Landes Sachsen-Anhalt zur flächendeckenden Einführung telefonischer Servicecenter im Kontext der Behördenrufnummer 115 und wird diesen auf Umsetzbarkeit hin prüfen. Mit freundlichen Grüßen