Sachstand der Covid-19-Impfmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu den laufenden CoViD-19-Impfmaßnahmen zu:
1.)
Mengen an erhaltenen Impfdosen, aufgeschlüsselt nach Liefertag und Hersteller.
2.)
Anzahl der durchgeführten Impfungen, aufgeschlüsselt nach Tag der Durchführung und Indikation (Indikation nach Alter, berufliche Indikation, medizinische Indikation, PflegeheimbewohnerIn).
3.)
Für die stattgefunden Impfungen nach beruflicher Indikation: In welcher Anzahl verteilen diese sich auf Angehörige jeweils welcher Organisation bzw. Einrichtung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Januar 2021
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10. Februar 2021
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die Stadt Dortmund ist aktuell der Auffassung, dass alle Anfragen die über fragdenstaat.de gestellt wurden auch beantwortet wurden. Die Abteilung "Datenschutz und Informationsfreiheit" hat neuerdings die Bearbeitung der Anfragen übernommen.
Solltest du neuer Informationen zu deiner Anfrage haben, bitte ich dich diese hier zu veröffentlichen.
Ansonsten lohnt sich definitiv eine erneute Anfrage. Am besten direkt an datenschutz@stadtdo.de
Viele Grüße