Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat am 30.06.2021 Stellung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos genommen (Vorlage 21-15810-03, https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020868).

Darin heißt es: "Die Stadt steht mit mehreren interessierten Betreibern im Austausch, um diesen über Gestattungsverträge straßenrechtlich die Möglichkeit einzuräumen, weitere Ladesäulen in Stadtgebiet zu betreiben."

In nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung konnte ich im Ratsinformationssystem keine neueren Informationen zum aktuellen Sachstand finden.

Bitte senden Sie mir Informationen zu, um welche Standorte es sich handelt und ab wann die entsprechenden Unternehmen an den jeweiligen Standorten voraussichtlich mit dem Aufstellen der Ladesäulen beginnen können.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur [#231777]
Datum
26. Oktober 2021 17:43
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat am 30.06.2021 Stellung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos genommen (Vorlage 21-15810-03, https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020868). Darin heißt es: "Die Stadt steht mit mehreren interessierten Betreibern im Austausch, um diesen über Gestattungsverträge straßenrechtlich die Möglichkeit einzuräumen, weitere Ladesäulen in Stadtgebiet zu betreiben." In nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung konnte ich im Ratsinformationssystem keine neueren Informationen zum aktuellen Sachstand finden. Bitte senden Sie mir Informationen zu, um welche Standorte es sich handelt und ab wann die entsprechenden Unternehmen an den jeweiligen Standorten voraussichtlich mit dem Aufstellen der Ladesäulen beginnen können. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern v…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur [#231777]
Datum
30. November 2021 08:17
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur“ vom 26.10.2021 (#231777) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern v…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur [#231777]
Datum
8. Februar 2022 08:13
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur“ vom 26.10.2021 (#231777) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern v…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur [#231777]
Datum
29. April 2022 15:43
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Gestattungsverträge mit Betreibern von Ladeinfrastruktur“ vom 26.10.2021 (#231777) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>