Sachstand zum Ausbau des 5G-Mobilfunks in der Schillerstadt Marbach

informieren Sie mich bitte über den Sachstand des Ausbaus der 5G-Infratsruktur und der weiteren Planung dazu in der Stadt Marbach inkl. Rielingshausen. Insbesondere zu folgenden Fragen freue ich mich auf Ihre Antwort:

1. Seit September/Oktober 2020 ist der 5G-Standard bereits praktisch verfügbar, was an mobilen Netzwerken erkennbar ist, die vor diesem Zeitraum mit 4G- und 5G-Netzwerkzugang vorbereitet, allerdings vorher nur mit 4G nutzbar waren. Welche Aktivitäten und Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum (Juli-Okt. 2020) in Marbach durchgeführt? Wurde und wird der Gemeinderat in diese Aktivitäten vollständig eingebunden?

2. Hat die Stadt Marbach Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang gesundheitliche Schädigungen durch den 5G-Standard zu erwarten sind?

3. Liegen der Stadt Marbach Erkenntnisse darüber vor, dass der 5G-Standard insbesondere auch das Immunsystem belastet und die Empfänglichkeit für Infektionskrankheiten erhöhen kann?

4. Sind der Stadt Marbach die in Wissenschaft und Gesellschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich des 5G-Ausbaus bekannt? Welche Bedenken teilt die Stadt?

5. Ist der Stadt Marbach das Bürgerportal https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/mobilfunk-5g-risiken-alternativen/mobilfunk-auseinandersetzung-um-die-risiken bekannt? Werden die Erkenntnisse für die kommunale Nutzung von 5G berücksichtigt?

6. Plant die Stadt Marbach eine Bürgerbefragung zum Auf-/Ausbau der 5G-Infrastruktur? Falls ja: wann?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Andreas Roll
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: informieren Si…
An Stadt Marbach am Neckar Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Sachstand zum Ausbau des 5G-Mobilfunks in der Schillerstadt Marbach [#201300]
Datum
20. Oktober 2020 16:57
An
Stadt Marbach am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
informieren Sie mich bitte über den Sachstand des Ausbaus der 5G-Infratsruktur und der weiteren Planung dazu in der Stadt Marbach inkl. Rielingshausen. Insbesondere zu folgenden Fragen freue ich mich auf Ihre Antwort: 1. Seit September/Oktober 2020 ist der 5G-Standard bereits praktisch verfügbar, was an mobilen Netzwerken erkennbar ist, die vor diesem Zeitraum mit 4G- und 5G-Netzwerkzugang vorbereitet, allerdings vorher nur mit 4G nutzbar waren. Welche Aktivitäten und Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum (Juli-Okt. 2020) in Marbach durchgeführt? Wurde und wird der Gemeinderat in diese Aktivitäten vollständig eingebunden? 2. Hat die Stadt Marbach Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang gesundheitliche Schädigungen durch den 5G-Standard zu erwarten sind? 3. Liegen der Stadt Marbach Erkenntnisse darüber vor, dass der 5G-Standard insbesondere auch das Immunsystem belastet und die Empfänglichkeit für Infektionskrankheiten erhöhen kann? 4. Sind der Stadt Marbach die in Wissenschaft und Gesellschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich des 5G-Ausbaus bekannt? Welche Bedenken teilt die Stadt? 5. Ist der Stadt Marbach das Bürgerportal https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/mobilfunk-5g-risiken-alternativen/mobilfunk-auseinandersetzung-um-die-risiken bekannt? Werden die Erkenntnisse für die kommunale Nutzung von 5G berücksichtigt? 6. Plant die Stadt Marbach eine Bürgerbefragung zum Auf-/Ausbau der 5G-Infrastruktur? Falls ja: wann? Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 201300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201300/ Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll

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Stadt Marbach am Neckar
Sehr geehrter Herr Roll, anbei erhalten Sie die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen: 1. Seit Se…
Von
Stadt Marbach am Neckar
Betreff
WG: Sachstand zum Ausbau des 5G-Mobilfunks in der Schillerstadt Marbach [#201300]
Datum
27. Oktober 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrter Herr Roll, anbei erhalten Sie die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen: 1. Seit September/Oktober 2020 ist der 5G-Standard bereits praktisch verfügbar, was an mobilen Netzwerken erkennbar ist, die vor diesem Zeitraum mit 4G- und 5G-Netzwerkzugang vorbereitet, allerdings vorher nur mit 4G nutzbar waren. Welche Aktivitäten und Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum (Juli-Okt. 2020) in Marbach durchgeführt? Wurde und wird der Gemeinderat in diese Aktivitäten vollständig eingebunden? Seitens der Stadt wurde im Auftrag des Gemeinderates im August 2019 beim Ministerium für Soziales und Integration sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angefragt welche Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefahren vorliegen und ob es die Möglichkeit durch Gemeinderatsbeschluss gäbe, Einfluss auf den Ausbau der 5G Technologie in Marbach zu nehmen. 2. Hat die Stadt Marbach Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang gesundheitliche Schädigungen durch den 5G-Standard zu erwarten sind? Die angeschriebenen Ministerien haben uns mitgeteilt, dass nach dem Stand der aktuellen Forschung bei Einhaltung der Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen sowie beim Einhalten der Anforderungen für die Produktsicherheiten derzeit keine bestätigten Nachweise für eine gesundheitsschädigende Wirkung, jedoch weitere Forschungen laufen. 3. Liegen der Stadt Marbach Erkenntnisse darüber vor, dass der 5G-Standard insbesondere auch das Immunsystem belastet und die Empfänglichkeit für Infektionskrankheiten erhöhen kann? Siehe Frage 2. 4. Sind der Stadt Marbach die in Wissenschaft und Gesellschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich des 5G-Ausbaus bekannt? Welche Bedenken teilt die Stadt? Die Stadt Marbach hat die in Wissenschaft und Gesellschaft geäußerten Bedenken zum Anlass genommen, oben beschriebene Anfragen zu stellen. 5. Ist der Stadt Marbach das Bürgerportal https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/… bekannt? Werden die Erkenntnisse für die kommunale Nutzung von 5G berücksichtigt? Aus den o.g. Anfragen ging ebenso hervor, dass der Ausbau des Mobilfunkstandards nicht in die kommunale Zuständigkeit fällt und somit weder Bürgermeister noch Gemeinderat entsprechende Kompetenzen für diesen Bereich haben. Geregelt ist dies im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 26. BImSchV. 6. Plant die Stadt Marbach eine Bürgerbefragung zum Auf-/Ausbau der 5G-Infrastruktur? Falls ja: wann? Angesichts der aktuellen Pandemielage ist momentan keine Bürgerinformationsveranstaltung zu dem Thema geplant. Wie oben dargestellt sind die Einflussmöglichkeiten der Kommunen sehr begrenzt. Mit freundlichen Grüßen