Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung

Guten Tag,
nachdem beim 'Warntag' im vergangenen September Probleme mit der Verteilung von Notfallinformationen an die Bevölkerung deutlich wurden, hatte das Bundesamt im November angekündigt, dass die Einführung von Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung von allen beteiligten Stellen geprüft würde (Quelle: https://twitter.com/BBK_Bund/status/1331610517383884801 und https://www.golem.de/news/warntag-bbk-prueft-einfuehrung-des-cell-broadcast-neben-warn-apps-2011-152434.html).
Welche konkreten Schritte wurden nach dieser Ankündigung unternommen?
Welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt?
Wie ist der Sachstand der Prüfung?
Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, nachdem beim &…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung [#225066]
Datum
17. Juli 2021 08:38
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, nachdem beim 'Warntag' im vergangenen September Probleme mit der Verteilung von Notfallinformationen an die Bevölkerung deutlich wurden, hatte das Bundesamt im November angekündigt, dass die Einführung von Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung von allen beteiligten Stellen geprüft würde (Quelle: https://twitter.com/BBK_Bund/status/1331610517383884801 und https://www.golem.de/news/warntag-bbk-prueft-einfuehrung-des-cell-broadcast-neben-warn-apps-2011-152434.html). Welche konkreten Schritte wurden nach dieser Ankündigung unternommen? Welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt? Wie ist der Sachstand der Prüfung? Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225066/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Be…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung [#225066]
Datum
24. August 2021 09:53
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung“ vom 17.07.2021 (#225066) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225066/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. - 10109 / 2021 # 0029 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreih…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung [#225066]
Datum
24. August 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. - 10109 / 2021 # 0029 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit Ihrer Anfrage vom 17.07.2021 begehren Sie folgende Informationen: "1. Meldungen über "Hilfeersuchen" der lokalen Behörden im betroffenen Hochwasser-Schadensgebiet an das GMLZ. 2. Meldungen über "Verbindliches Hilfsangebot" der Behörden im nicht betroffenen Hochwasser-Schadensgebiet an das GMLZ. 3. Meldungen über "Verbindliche Anforderung der Hilfe" der Behörden im betroffenen Hochwasser-Schadensgebiet an das GMLZ. 4. "Meldungen über die Entsendung" von Einsatzkräften der Behörden im nicht betroffenen Hochwasser-Schadensgebiet an das GMLZ. 5. Meldungen über "Nichtannahme von Hilfsangebot" der Behörden im betroffenen Hochwasser-Schadensgebiet an das GMLZ." In der Anlage übersenden wir Ihnen nunmehr die gewünschten Informationen. Eine Übersendung aller geforderten Unterlagen im Original würde mit Schwärzung (insb. Personenbezogener Daten) mehrere Tage Arbeitszeit in Anspruch nehmen und Kosten für den Antragsteller erzeugen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort unter der Nummer IFG-Beauftr. - 1…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung [#225066]
Datum
24. August 2021 13:25
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort unter der Nummer IFG-Beauftr. - 10109 / 2021 # 0029. Die Auflistung der Hilfeleistungsersuchen ab dem 14.7.2021 stehen allerdings in keinerlei Zusammenhang mit den von mir gestellten Fragen zu den Schritten zur Einführung von Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung“ vom 17.07.2021 (#225066) bezog sich auf folgende Fragestellungen: Welche konkreten Schritte wurden nach der Ankündigung zur Einführung von CellBroadcasting (siehe Links) unternommen? Welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt? Wie ist der Sachstand der Prüfung? Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen? Links hierzu: https://twitter.com/BBK_Bund/status/1331610517383884801 und https://www.golem.de/news/warntag-bbk-prueft-einfuehrung-des-cell-broadcast-neben-warn-apps-2011-152434.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225066/

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 025 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantw…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Sachstand zum Cell Broadcast zur Warnung der Bevölkerung [#225066]
Datum
25. August 2021 12:07
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 025 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Welche konkreten Schritte wurden nach dieser Ankündigung unternommen? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine Kurzzeitstudie in Auftrag gegeben, um die Eignung von Cell Broadcast als weiteren Warnkanal zu untersuchen. Welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt? Das BBK, in Bezug auf die Eignung von Cell Broadcast als weiterer Warnkanal in DEU. Wie ist der Sachstand der Prüfung? Das Ergebnis der Kurzzeitstudie liegt noch nicht vor. Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen? Im letzten Quartal des Jahres 2021 könnte voraussichtlich mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen sein. Hintergrund: Das BBK hat den gesetzlichen Auftrag die Bevölkerung Deutschlands im Spannungs-, Zustimmungs- oder Bündnisfall nach Art. 80a Grundgesetz (GG) oder den Verteidigungsfall nach Art. 115a GG zu warnen und zu schützen. Weitere Gesetzesgrundlagen, die den gesetzlichen Auftrag des BBK festlegen, ergeben sich aus Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) und dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG). Die dafür vorgehaltene Infrastruktur stellt das BBK stellt den Ländern und Kommunen für ihre spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr (bspw. Unwetterwarnungen), in deren eigenen Verantwortungs-, Warn- und Zuständigkeitsbereichen, zur Verfügung. Dies beruht insbesondere auf den Zuständigkeitsverteilungen des Föderalismus in DEU. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass das Ergebnis der Studie ein wesentlicher Teil der Berichterstattung des BBK an das zuständige Ministerium sein wird, in welchem u. a. die Verwendungsmöglichkeit von Cell Broadcast, als weiterer Warnkanal des BBK, analysiert wird. Es wird auch dahingehend geprüft, inwiefern dieser zusätzliche Warnkanal innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterführende Dokumente zu diesem Themenkomplex können wir Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen, § 3 Ziff. 4, § 4 IFG. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen