Sachstandauskunft im Ermittlungsverfahren-intern. Rechtshilfe Schweiz Az.StA 426AR1166/21
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Bezug auf meine schriftliche Sachstandsanfrage vom 07.04.2022 bei der Staatsanwaltschaft Potsdam zum o.g. Aktenzeichen, basierend auf der Strafanzeige von 01.04.2021 (Tgb-Nr. 0097154/2021) wie auch dem Vorladungsgespräch vom 13.01.2022 (Tgb-Nr. ERS/0014099/2022) bitte ich nochmals um Auskunft der Sachlage. Da Täter und Beute nach Ihren Aussagen ermittelt und gefaßt worden sind, kann ich nicht nachvollziehen, warum mir werder eine
Eingangsbestätigung der Anfrage, noch der aktuelle Sachstand mitgeteilt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum31. Mai 2022
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2. Juli 2022
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