Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit

Den "Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit" (Stand: 09.05.18), wie berichtet in https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile#page=37

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit [#31708]
Datum
9. Juli 2018 11:09
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit" (Stand: 09.05.18), wie berichtet in https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile#page=37
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Anfragen mit IMK-Bezug Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Anfragen (siehe Anlage) mit der Bitte um Übersendung der …
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Anfragen mit IMK-Bezug
Datum
9. August 2018 16:45
Status
Warte auf Antwort
86,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGBerichtvomNationalenCyber-Sicherheitsr.eml
5,4 KB
WGSachstandsberichtIntensivierungderMa.eml
5,5 KB
WGSachstandsberichtKonzeptzurknftigenK.eml
5,5 KB
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Anfragen (siehe Anlage) mit der Bitte um Übersendung der jeweiligen Berichte zu den Tagesordnungspunkten - TOP 40: Bericht aus dem nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen AG Cybersicherheit - TOP 41: Internet der Dinge - TOP 42: Bessere Koordinierung und Abstimmung von Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich IT-Sicherheit der 208. IMK vom 6. bis 8. Juni 2018 in Quedlinburg beantworte ich wie folgt: Die in Rede stehenden Berichte sind im Gegensatz zu den Beschlüssen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Eine Übersendung kann demnach nicht wie von Ihnen erbeten erfolgen. Grundlage für diese Entscheidung ist u. a. der Beschluss zu TOP 23 der 202. IMK vom 24. bis 26. Juni 2015 in Mainz (Anlage). Darin wurde von der IMK die Veröffentlichungspraxis von IMK-Dokumenten einstimmig beschlossen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708] Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehn…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708]
Datum
15. August 2018 14:38
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung meines IZG-Antrags ein. Offenbar ist keine Prüfung des Antrags nach dem IZG erfolgt, da auch kein Ablehnungsgrund des IZG LSA angegeben wurde. Ein Beschluss der Konferenz ist dafür nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 31708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachric…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708]
Datum
15. August 2018 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab 20.08.2018 wieder im Büro. Ihre Nachrichten werden nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> .
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708] Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widersp…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708]
Datum
15. August 2018 15:00
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung meines IZG-Antrags ein. Offenbar ist keine Prüfung des Antrags nach dem IZG erfolgt, da auch kein Ablehnungsgrund des IZG LSA angegeben wurde. Ein Beschluss der Konferenz ist dafür nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 31708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
WG: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708] Sehr geehrter Herr Meister, Ihr Widerspruch ist hier ei…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708]
Datum
29. August 2018 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, Ihr Widerspruch ist hier eingegangen und wurde geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder nicht um eine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne handelt. Dementsprechend greifen daher auch nicht die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes. Zu den rechtlichen Hintergründen verweisen wir auf das Gutachten von Professor Martini und den entsprechenden Beschluss der IMK, welche auf der Homepage der Innenministerkonferenz (siehe auch: Innenministerkonferenz.de) nachzulesen sind. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: WG: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< A…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Anfragen mit IMK-Bezug [#31708]
Datum
14. September 2018 11:43
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung meines IZG-Antrags ein. Die beantragten Dokumente liegt im Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt vor. Und das Ministerium fällt unter das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt. Wenn die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne ist, dann muss die der IMK vorsitzende Behörde per IZG greifbar sein. Zumal sich der Bundesrat auch nicht zuständig fühlt. Andererseits würde quasi ein rechtsfreier Raum entstehen, dass wird wohl kaum im Interesse der Innenministerien sein. Ich bitte daher erneut um Zusendung der beantragten Dokumente. Andererseits sehe ich mich gezwungen, meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 31708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 9. Juli 2018 Sehr ge…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 9. Juli 2018
Datum
16. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag vom 9. Juli 2018 ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Gründe: Sie haben mit E-Mail vom 9. Juli 2018 nach dem IZG LSA Informationszugang zu den folgenden Berichten der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) beantragt: - Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit - Sachstandsbericht Intensivierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit bezogen auf das Internet der Dinge - Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit Mit E-Mails vom 9. August 2018 und vom 29. August 2018 habe ich Ihnen nach § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Ablehnung Ihres Antrags zu äußern. Sie hatten darauf mit Schreiben vom 15. August und 14. September 2018 unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass die Dokumente im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) vorliegen und daher herauszugeben wären, reagiert. 1. Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang nach dem IZG LSA, da das Gesetz im vorliegenden Fall keine Anwendung findet. Ihr Antrag richtet sich auf den Zugang zu Unterlagen der IMK. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) IZG LSA hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes. Die IMK ist jedoch keine Behörde des Landes nach § 1 Abs. 1 IZG LSA, da sie "weder gemeinschaftliche Behörde noch gemeinsames Organ der Länder oder der Innenministerien ist. Sie ist daher grundsätzlich nicht als solche tauglicher Anspruchsgegner. Ihren Rechtscharakter beschreibt am treffendsten die Rechtsfigur der Arbeitsgemeinschaft" (Prof. Dr. Martini, M., 2015: Die IMK als Gegenstand des Informationsrechts. Gutachten im Auftrag der IMK, S. 25, https://www.innenministerkonferenz.de/I…). Da kein unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber der IMK besteht, wurde Ihre E-Mail vom 9. Juli 2018 als Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA zu den sich in den Akten des MI befindenden Nebenabdrucken der Beschlüsse der IMK gewertet. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Bei den antragsgegenständlichen Berichten der IMK handelt es sich um Informationen, die dem MI von der IMK unter Maßgabe der dortigen Beschlüsse zur Verfügung gestellt wurden, und nicht um eigene Aktenbestandteile. Landesbehörden wie das MI können nach dem IZG LSA jedoch grundsätzlich nur selbst erstelltes bzw. selbst in Auftrag gegebenes Material herausgeben. Im vorliegenden Fall wäre eine antragsgemäße Herausgabe der Unterlagen aber selbst dann nicht möglich, wenn das MI als Landesbehörde uneingeschränkt darüber verfügen könnte. Denn nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 IZG LSA ist der Anspruch auf Informationszugang auch dann ausgeschlossen, wenn bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information das Interesse eines Dritten (hier der IMK) an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Die IMK hat die antragsgegenständlichen Beschlüsse nicht zur Veröffentlichung freigegeben und war auch bei interner Nachfrage im Rahmen des Vorsitzes nicht bereit, von ihrer grundsätzlich festgelegten Veröffentlichungspraxis, die mit Beschluss der IMK am 5. Mai 2000 zu TOP 41 festgelegt und zuletzt mit Beschluss der IMK vom 24. bis 26. Juni 2015 zu TOP 29 bestätigt wurde, abzuweichen. Danach sind Beschlüsse der IMK zwar grundsätzlich öffentlich, nicht zur Veröffentlichung freigegebene Beschlüsse bis zur Änderung der Beschlusslage aber immer vertraulich zu behandeln. Die Bereitschaft eines Dritten zur Zusammenarbeit mit einer Behörde und auch von Behörden untereinander hängt regelmäßig vom Vertrauen in die Verschwiegenheit der Verwaltung ab. Hinsichtlich der geforderten Berichte wurde mit dem Nichtfreigabebeschluss der IMK eine Vertraulichkeitsabsprache getroffen. Entscheidet die IMK gegen die Freigabe von Berichten und/oder Beschlüssen, kommt dem M1 keine eigene Prüfkompetenz zu, ob es sich an die Nichtfreigabeentscheidung gebunden sieht. Nach § 8 IZG LSA könnten die begehrten Informationen mit Einverständnis des Dritten zwar übermittelt werden. Allerdings wurde dieses Einverständnis durch die IMK nicht erteilt. Die dortige Veröffentlichungspraxis ist dargelegt; ein eigener Auskunftsanspruch gegenüber der IMK besteht nicht. Auf Grund der Drittbetroffenheit war die IMK in entsprechender Anwendung von § 8 Abs. 2 Satz 1 IZG LSA über diese Entscheidung in Kenntnis zu setzen. 2. Von der Erhebung von Kosten wird nach § 10 IZG LSA i. V. m. der Anlage, Teil A, zu § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG KostVO LSA) auf Grund der Geringfügigkeit des Aufwandes abgesehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen Anhalt, Halberstädter Str. 2/am "Platz des 17. Juni", 39112 Magdeburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sachstandsbericht Konzept zur künftigen Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Cybersicherheit“ [#31708] [#31708]
Datum
18. April 2019 11:01
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31708 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil für die Innenministerkonferenz weder Landes- noch Bundesgesetze gelten sollen - aber ein Gremium von Landes- und Bundesministerien kann ja wohl kein rechtsfreier Raum sein. Ich bitte Sie, darauf hinzuwirken, dass eine der von mir angefragten Behörden sich dafür zuständig erklärt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 31708.pdf - 2018-08-09_1-beschluss23.pdf - 2018-08-09_1-WGBerichtvomNationalenCyber-Sicherheitsr.eml - 2018-08-09_1-WGSachstandsberichtIntensivierungderMa.eml - 2018-08-09_1-WGSachstandsberichtKonzeptzurknftigenK.eml - 2019-04-16_1-2019-04-16_ifg-sachsen-anhalt_imk-berichte.pdf Anfragenr: 31708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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FragDenStaat, Anfrage-Nr.: 31708 Sehr geehrter für Ihre Eingabe in o. g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Ich werde…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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Betreff
FragDenStaat, Anfrage-Nr.: 31708
Datum
29. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter für Ihre Eingabe in o. g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Ich werde den Vorgang prüfen und komme danach von mir aus auf Ihr Anliegen zurück. Ihre Eingabe betrifft eine komplexe Materie, weshalb die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die durch mich erfolgende Prüfung den Lauf der Fristen für Widerspruch und Klage nicht hemmt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen