Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“

- Sachstandsbericht des Landes-Wissenschaftsministeriums für den Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, erwähnt im Artikel „Konstanz: Einmalzahlung für den Präsidenten“ der Südwest Presse vom 24.01.2019 (siehe https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/konstanz_-einmalzahlung-fuer-den-praesidenten-29242121.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sachstandsbe…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
28. März 2019 00:46
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sachstandsbericht des Landes-Wissenschaftsministeriums für den Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, erwähnt im Artikel „Konstanz: Einmalzahlung für den Präsidenten“ der Südwest Presse vom 24.01.2019 (siehe https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/konstanz_-einmalzahlung-fuer-den-praesidenten-29242121.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
28. März 2019 07:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Unser Az.: MWK-0510.32/33/2 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.03.2019 wird Ihnen …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
26. April 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Unser Az.: MWK-0510.32/33/2 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.03.2019 wird Ihnen zunächst deren Eingang bestätigt. Bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann, teilen Sie uns zur Identifizierung Ihrer Person bitte Ihre Anschrift mit. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird an diese Anschrift versandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: MWK<< Adresse entfernt >>0510.32/33/2 Sehr geehrteAntragsteller/in eine Identifizierung mei…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
26. April 2019 14:46
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: MWK<< Adresse entfernt >>0510.32/33/2 Sehr geehrteAntragsteller/in eine Identifizierung meiner Person sieht das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz << Adresse entfernt >> LIFG) nicht vor. Etwas verwundert bin ich darüber, dass Sie nach fast einem Monat noch einmal den Eingang meines Antrags bestätigen. Am 28. März 2019 haben Sie nämlich bereits den Eingang meines Antrags bestätigt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Frist von einem Monat nach Antragstellung << Adresse entfernt >> gemäß § 7 Abs. 7 LIFG << Adresse entfernt >> am 27. April 2019 abläuft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63044 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Unser Az.: MWK<< Adresse entfernt >>0510.32/33/2 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
29. April 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Unser Az.: MWK<< Adresse entfernt >>0510.32/33/2 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 28.03.2019 wird Ihnen zunächst deren Eingang bestätigt. Bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann, teilen Sie uns zur Identifizierung Ihrer Person bitte Ihre Anschrift mit. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird an diese Anschrift versandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulage…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
30. April 2019 20:34
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg““ vom 28.03.2019 (#63044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Eine Identifizierung meiner Person sieht das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) nicht vor. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Unser Az.: MWK-0510.32/33/5 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 30.04.2019 bitten wir …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
16. Mai 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Unser Az.: MWK-0510.32/33/5 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 30.04.2019 bitten wir Sie um Mitteilung Ihres Wohnortes. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg („MWK“) gedenkt Ihren Antrag in der Sache abzulehnen. Der Ihnen gegenüber zu erlassende Verwaltungsakt muss nach § 37 Abs. 6 S. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese muss gemäß § 58 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung („VwGO“) u.a. auch konkret das Gericht, bei dem Klage gegen den zu erlassenden Verwaltungsakt zu erheben ist, und dessen Sitz enthalten. Derzeit kann das örtlich zuständige Gericht allerdings nicht ermittelt werden, da Ihr Wohnort nicht bekannt ist. Nach § 52 Nr. 3 S. 5 und S. 2 VwGO ist bei Verpflichtungsklagen gegen einen Verwaltungsakt „einer Behörde, deren Zuständigkeit sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckt, (…) das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz hat.“ Der Zuständigkeitsbereich des MWK erstreckt sich auf alle vier Verwaltungsgerichtsbezirke des Landes Baden-Württemberg, so dass es zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit auf Ihren Wohnort ankommt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für den Fall, dass Ihr Wohnsitz nicht innerhalb des Landes Baden-Württemberg ist, sich die örtliche Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 5 VwGO nach dem Sitz des MWK bestimmen würde. Es ist somit festzuhalten, dass Ihnen derzeit keine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt werden kann, obwohl Behörden hierzu verpflichtet sind. Das MWK ist nicht verpflichtet und dem MWK ist es nicht zuzumuten, Ihnen wissend eine fehlerhafte oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen. Der seitens des MWK angedachte Verwaltungsakte kann daher nicht erlassen werden, solange Sie uns nicht Ihren Wohnort mitgeteilt haben. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis. Sobald Sie uns Ihren Wohnort mitgeteilt haben, wird das MWK Ihnen den beabsichtigten Verwaltungsakt nebst Rechtsbehelfsbelehrung bekannt geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung für das Abfragen von weiteren personenb…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsbericht Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ [#63044]
Datum
16. Mai 2019 16:54
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung für das Abfragen von weiteren personenbezogenen Daten. Mein Wohnsitz befindet sich nicht innerhalb des Landes Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg. Die örtliche Zuständigkeit ist daher gemäß § 52 Nr. 5 VwGO nach dem Sitz des MWK zu bestimmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63044 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG BW), Ihr Az. #63044; unser Az. 0510.32/33/7 …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG BW), Ihr Az. #63044; unser Az. 0510.32/33/7
Datum
23. Mai 2019 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
978,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg auf Ihre Anfrage vom 28. März 2019. Mit freundlichen Grüßen