Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes

ich verweise auf https://blog.lindenberg.one/documents/CF/NW/202211221130%20NW-JL%20Ihr%20Antrag%20nach%20dem%20IFG%20vom%2019.09.2022%3b%20Aktenzeichen%20201.10%20-%207222_22.eml und die darin enthaltene Anlage Sachstandsbericht geschwärzt.pdf https://blog.lindenberg.one/documents/CF/NW/202211221130%20NW-JL%20Ihr%20Antrag%20nach%20dem%20IFG%20vom%2019.09.2022;%20Aktenzeichen%20201.10%20-%207222_22.eml-Sachstandsbericht%20geschw%C3%A4rzt.pdf und bitte um Zusendung einer - abgesehen von der möglichen Schwärzung von Namen von Mitarbeitern - ungeschwärzten Kopie des Dokuments.

Ergebnis der Anfrage

Diese Anfrage entstand im Nachgang von https://blog.lindenberg.one/PortalBesch… - die Aufsichten ignorieren Beschwerden, wimmeln sie ab, oder verfolgen sie nur in Zeitlupe. Will man mittels Auskunft und Akteneinsicht genauer hinsehen, versucht man das mit Kreativität zu behindern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2022
  • Frist
    24. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    23,89 Euro
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes [#263783]
Datum
22. November 2022 17:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich verweise auf https://blog.lindenberg.one/documents/CF/NW/202211221130%20NW-JL%20Ihr%20Antrag%20nach%20dem%20IFG%20vom%2019.09.2022%3b%20Aktenzeichen%20201.10%20-%207222_22.eml und die darin enthaltene Anlage Sachstandsbericht geschwärzt.pdf https://blog.lindenberg.one/documents/CF/NW/202211221130%20NW-JL%20Ihr%20Antrag%20nach%20dem%20IFG%20vom%2019.09.2022;%20Aktenzeichen%20201.10%20-%207222_22.eml-Sachstandsbericht%20geschw%C3%A4rzt.pdf und bitte um Zusendung einer - abgesehen von der möglichen Schwärzung von Namen von Mitarbeitern - ungeschwärzten Kopie des Dokuments.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 263783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263783/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes“ vom 22.…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes [#263783]
Datum
1. Februar 2023 11:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes“ vom 22.11.2022 (#263783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Lindenberg, aufgrund eines Büroversehens, das wir zu entschuldigen bitten, haben wir Ihren An…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes [#263783]
Datum
8. Februar 2023 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, aufgrund eines Büroversehens, das wir zu entschuldigen bitten, haben wir Ihren Antrag noch nicht bearbeitet, werden dies aber nun nachholen. Dazu würde die Durchführung von Zustimmungsverfahren gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gehören, denn der Bericht enthält Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem IFG unterliegen. Die Offenlegung von Informationen ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig und richtet sich primär nach dem Verwaltungsaufwand für die vorgenannten Verfahren und ggf. Schwärzungen von schutzbedürftigen Daten. Im vorliegenden Fall dürfte es sich um einen Fall der "einfachen Akteneinsicht" handeln, für den laut Tarifstelle 1004 b) Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung eine Gebühr zwischen 5 € und 100 € festgesetzt werden kann. Da der Verwaltungsaufwand hier geschätzt ca. eine Stunde betragen würde und der Stundensatz für die hier tätige Person laut Senatsverwaltung für Finanzen bei 95,57 € liegt, müssten Sie mit einer Gebühr nahe der vorgenannten Obergrenze rechnen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie die gebührenpflichtige Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen mit der Folge der u. U. nur teilweisen Offenlegung des gewünschten Dokuments. Das IFG ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich hatte im Anschluss an meine u. g. Nachricht und ungeachtet Ihrer Rückmeldung …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Nochmals: Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes [#263783]
Datum
14. März 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, ich hatte im Anschluss an meine u. g. Nachricht und ungeachtet Ihrer Rückmeldung bereits das angekündigte Zustimmungsverfahren eingeleitet, damit nicht noch zusätzlich unnötig Zeit seit Ihrem Antrag verstreicht. Zwischenzeitlich steht der Offenlegung des ungeschwärzten Dokuments nichts mehr im Wege, denn die beiden von mir nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG angefragten Stellen haben der Offenlegung zugestimmt. Mein Verwaltungsaufwand war deshalb mit 15 Minuten viel geringer als der zunächst vermutete, so dass ich Ihnen das Dokument nun gegen ein Viertel des u. g. Stundensatzes übersenden könnte: Als Gebühr hierfür würden lediglich 23,89 € festgesetzt. Wenn Sie weiterhin Interesse an dem Dokument haben, teilen Sie mir dies bitte mit. Dann würde ich Ihnen das Dokument zusammen mit dem Gebührenbescheid übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Guten Tag << Anrede >> bitte schicken Sie mir das Dokument und den Gebührenbescheid. Mit freundliche…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Nochmals: Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes [#263783]
Datum
16. März 2023 22:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> bitte schicken Sie mir das Dokument und den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 263783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263783/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Lindenberg, im Anschluss an unsere letzte Kommunikation vom 14. und 16. März 2023 übersende i…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag / Sachstandsbericht zur Anpassung des Onlinezugangsgesetzes
Datum
17. März 2023 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindenberg, im Anschluss an unsere letzte Kommunikation vom 14. und 16. März 2023 übersende ich Ihnen beigefügt das gewünschte Dokument. Für die Erfüllung Ihres IFG-Anspruchs wird hiermit eine Gebühr in Höhe von 23,89 € festgesetzt, die Sie bitte innerhalb von zwei Wochen wie folgt überweisen: Empfänger: Landeshauptkasse Berlin Institut: Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100 BIC: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: Kassenzeichen 0930007026878 Kapitel 2100 / Titel 11152 (Az. 1391.234) Die Gebührenentscheidung ergeht auf der Grundlage von § 16 IFG in Verbindung mit der Tarifstelle 1004 b) Nr. 1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung - VGebO (Gebührenverzeichnis). Danach ist für eine "einfache Akteneinsicht" eine Gebühr zwischen 5 € und 100 € zu erheben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich primär nach dem Personalaufwand für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe für die Offenlegung des Dokuments durch eine:n Jurist:in. Dazu gehörte, gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG die Zustimmung zweier nicht dem IFG unterliegenden Stellen einzuholen, weil das Dokument Angaben/Mitteilungen dieser Stellen enthält. Für die entsprechenden Anfragen wurden insgesamt 15 Minuten aufgewandt. Da der Stundensatz für die tätige Person laut Senatsverwaltung für Finanzen mit 95,57 € anzusetzen ist, ergibt sich im vorliegenden Fall die entsprechend anteilige Gebühr in Höhe von 23,89 €. Mit freundlichen Grüßen