Sachverständige Stellungnahmen Rotes Haus

- Sämtliche sachverständigen Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen bei der Baugenehmigung Rotes Haus, die im Moderationsprozess eingeholt wurden

- in elektronischer Form

Quelle: Mail vom 14.4.2020 - Ergebnisse der Besprechung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachverständige Stellungnahmen Rotes Haus [#199194]
Datum
2. Oktober 2020 13:19
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche sachverständigen Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen bei der Baugenehmigung Rotes Haus, die im Moderationsprozess eingeholt wurden - in elektronischer Form Quelle: Mail vom 14.4.2020 - Ergebnisse der Besprechung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Antwort Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die angefragten Stellungnahmen liegen…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort Anfrage
Datum
12. Oktober 2020 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die angefragten Stellungnahmen liegen der Bezirksregierung nicht vor. Derartige Stellungnahmen wären durch die Stadt Bad Driburg zu beauftragen. Bitte fragen Sie daher gegebenenfalls bei der Stadt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort Anfrage [#199194] Sehr geehrteAntragsteller/in liegt der Bezirksregierung die Information vor, dass e…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort Anfrage [#199194]
Datum
12. Oktober 2020 14:05
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in liegt der Bezirksregierung die Information vor, dass etwaige Stellungnahmen durch die Stadt Bad Driburg eingeholt oder beauftragt wurden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199194/

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Bezirksregierung Detmold
Antwort Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in der Bezirksregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Bezi…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort Anfrage
Datum
23. Oktober 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bezirksregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Bezirksregierung ist nicht Baugenehmigungsbehörde. Es ist nicht die Aufgabe der Bezirksregierung, baurechtliche Fragen zu klären. Baugenehmigungsbehörde wäre der Kreis Höxter. Bitte fragen Sie gegebenenfalls bei Weberhaus Nieheim gGmbH bzw. der Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH als möglichem Antragsteller für eine Baugenehmigung, der Stadt Bad Driburg und/oder dem Kreis Höxter an. Mit freundlichen Grüßen