Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

ab 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de eine eigene Kampagne "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen.

Am 25.10.2016 wurde das Jobcenter Märkischer Kreis angefragt:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-markischer-kreis/#nachricht-59698

Anstelle der umfassenden Antwort übersandte das Jobcenter Märkischer Kreis Rundschreiben des Märkischen Kreises zu "Tagessätze für das Frauenhaus Iserlohn". Allerdings war der Märkische Kreis nicht die angefragte Behörde.

Die"Ermessenslenkenden Weisungen" sind mit einem Link auf das Intranet der BA versehen, was ebenfalls auf "Fremd-Weisungen" schließen lässt.
https:l/www.baintranet.de/011/004/001/009/DocumentslWeisung-201609011-Anlage-1.pdf

Damit missachtet das Jobcenter Märkischer Kreis offen das Gesetz der Informationsfreiheit.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. eine Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen
2. alle Dienstanweisungen im pdf-Format
3. die Dienstanweisung an die zuständige Stelle des/der "Datenschuitzbeauftragten" welche Dateien herausgegeben dürfen

Als konkretes Muster verweise ich z.B. auf die Dienstanweisung 01/2012 vom 04.04.2012 mit dem Aktenzeichen II-15/208/435/5020
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/das-jobcenter-maerkischer-kreis-leugnet-interne-weisungen-und-wird-der-luege-ueberfuehrt_a1756348

Verschiedene Jobcenter-Mitarbeiter haben in etlichen Vorsprachen von "internen Vorgaben" gesprochen, an die sie gebunden seien. Ausnahmslos alle solche Vorgaben sind angefragt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, ab 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de eine eigene Kampagne &qu…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
Datum
4. Februar 2023 22:46
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, ab 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de eine eigene Kampagne "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. Am 25.10.2016 wurde das Jobcenter Märkischer Kreis angefragt: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-markischer-kreis/#nachricht-59698 Anstelle der umfassenden Antwort übersandte das Jobcenter Märkischer Kreis Rundschreiben des Märkischen Kreises zu "Tagessätze für das Frauenhaus Iserlohn". Allerdings war der Märkische Kreis nicht die angefragte Behörde. Die"Ermessenslenkenden Weisungen" sind mit einem Link auf das Intranet der BA versehen, was ebenfalls auf "Fremd-Weisungen" schließen lässt. https:l/www.baintranet.de/011/004/001/009/DocumentslWeisung-201609011-Anlage-1.pdf Damit missachtet das Jobcenter Märkischer Kreis offen das Gesetz der Informationsfreiheit. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen 2. alle Dienstanweisungen im pdf-Format 3. die Dienstanweisung an die zuständige Stelle des/der "Datenschuitzbeauftragten" welche Dateien herausgegeben dürfen Als konkretes Muster verweise ich z.B. auf die Dienstanweisung 01/2012 vom 04.04.2012 mit dem Aktenzeichen II-15/208/435/5020 https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/das-jobcenter-maerkischer-kreis-leugnet-interne-weisungen-und-wird-der-luege-ueberfuehrt_a1756348 Verschiedene Jobcenter-Mitarbeiter haben in etlichen Vorsprachen von "internen Vorgaben" gesprochen, an die sie gebunden seien. Ausnahmslos alle solche Vorgaben sind angefragt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Über den Antrag kann noch nicht abschließen…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
21. Februar 2023 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Über den Antrag kann noch nicht abschließend entschieden werden. Aus dem Kontext Ihrer Anfrage geht hervor, dass Ihnen scheinbar nicht daran gelegen ist, Dienstanweisungen des Jobcenters Märkischer Kreis zu organisatorischen Angelegenheiten wie zum Beispiel "Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in den Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis", "Benutzung privater elektronischer Geräte in den Diensträumen des Jobcenters Märkischer Kreis" oder Ähnliches zu erhalten. Ihr Begehren scheint ebenfalls nicht darauf gerichtet zu sein, die Rundschreiben des Märkischen Kreises oder die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Ihre E-Mail vermittelt den Eindruck, dass Sie Dienstanweisungen haben möchten, wie die Rundschreiben des Märkischen Kreises bzw. die Weisungen der BA von den Mitarbeitenden des Jobcenters Märkischer Kreis auszulegen sind. Um Ihren Antrag korrekt bearbeiten zu können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Weisungen Dritter erfrage ich dort. Mit freundlichen Grüßen <…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
Datum
22. Februar 2023 07:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Weisungen Dritter erfrage ich dort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269475/
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grü…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
Datum
8. März 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475]
Datum
8. März 2023 11:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269475/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich meine Anfrage anlehnt an eine Kampagne des Portal fragdenStaat.de mit dem Titel "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. fragdenStaat reflektierte die Kampagne: "Bisherige Anfragen bei Jobcentern sind jedoch für ähnliche Anfragen gebührenfrei geblieben." Darüber hinaus räumt das Jobcenter inzwischen ein, dass etliche internen Weisungen des Jobcenters Märkischer Kreis nur für den internen Dienstgebrauch konzipiert sind. Der Hinweis sämtliche Dokumente müssten überprüft und bearbeitet werden, erweckt mehr den Eindruck von nachträglicher Manipulation, als seriöser Anonymisierung. Die Dokumente enthalten vermutlich Inhalte und Anweisungen zur Kundenbeeinflussung, die nicht vom Gesetz gedeckt sind, die aber in der praktischen Arbeitsumsetzung umgesetzt wurden. Als Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. - Verein für soziale Rechte, Iserlohn kann ich auf weit über 700 Beistandstermine zurückblicken, die mir einigen Einblick in die Arbeit der Mitarbeiter im Jobcenter erlauben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 269475.pdf - 2023-03-08_1-ifg-interneweisungen.pdf Anfragenr: 269475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269475/
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2023 [#269475] Das angefragte Jobcenter bemüht sic…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2023 [#269475]
Datum
8. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Das angefragte Jobcenter bemüht sich der Offenlegung der angefragten Dienstanweisungen durch Abschreckung mit überhöhten Bearbeitungsgebühren und verkürzter Fristsetzung entgehen zu können: "Sofern bis zum 22.03.2023 keine Nachricht eingeht, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aus Kostengründen nicht weiterverfolgen. In dem Fall dann auch keine rechtsmittelfähige Entscheidung. Um dem Vorzugreifen wurde die Vermittlung des Datenschutzbeauftragten beantragt. Darüber hinaus wurde heute die Übersendung der Inhaltsübersicht sämtlicher Weisungen als Einzelanfrage eingefordert, um ggfs besondere Dienstanweisungen einzeln anzufordern.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2023 13:02
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für die Rückmeldung. Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen mich erneut an den Datenschutzb…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475]
Datum
9. März 2023 09:09
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Rückmeldung. Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen mich erneut an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. 1. eine Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen 2. alle Dienstanweisungen im pdf-Format 3. die Dienstanweisung an die zuständige Stelle des/der "Datenschutzbeauftragten" welche Dateien herausgegeben dürfen. Zunächst einmal ist die Anforderung einer vollständigen Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen unangreifbar, da es sich lediglich um eine Art Inhaltsverzeichnis handelt. Auch die Vorschriften für die Herausgabe von Dienstanweisungen an die zuständige Stelle des/der "Datenschutzbeauftragten" kann keine personenbezogenen Sozialdaten erhalten, da es sich im besten Fall um eine Arbeitsplatzbeschreibung handelt. Zumindest die Umsetzung dieser kleinen Anfragen ist kostenfrei zu leisten. Auch zu der "Bearbeitungsgebühr" von 200,00 € wird sich der Bundesdatenschutzbeauftragte noch bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2023 18:58
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> dies ist jetzt ein dritter Versuch Zugang zu den Dienstanweisungen z…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
Datum
17. März 2023 07:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Guten Tag << Antragsteller:in >> dies ist jetzt ein dritter Versuch Zugang zu den Dienstanweisungen zu bekommen. Jedesmal wird blockiert. Seit Jahren arbeite ich in der Erwerbslosenberatung im Rahmen einer unentgeldlichen Vereinsarbeit für aufRECHT e.V. und im Rahmen dieser Arbeit habe ich Einblick in mehrere Hundert Bescheide gehabt. Dabei ist auffällig geworden, dass viele wiederkehrende Fehler in diesen Bescheide auftreten, die von verschiedenen Sachbearbeitern gemacht wurden. Das legt den Gedanken nahe, dass hier bereits Fehler in den Anweisungen vorliegen. Nicht einmal ein Inhalsverzeichnis der Weisungen wurde zugestellt, war ich zu einer eigenen neuen Anfrage gemacht habe, um den Gebührendruck auszuhebeln. https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-aller-hausintern-erlassenen-dienstanweisungen-internen-weisungen-und-arbeitshilfen-des-jobcenters-ab-2005/ Unds auch meine Einzelfrage nach Direktiven für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist unbeantwortet. Ich danke Ihnen für Ihre Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> https://www.lokalkompass.de/iserlohn/profile-5541/ulrich-wockelmann Anfragenr: 269475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269475/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
Datum
15. September 2023 08:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ vom 04.02.2023 (#269475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 192 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> „Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung,…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
Datum
22. September 2023 16:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> „Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Der Anspruch richtet sich gegen Bundesbehörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bedient sich eine Bundesbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer juristischen oder natürlichen Person des Privatrechts, so ist sie auch dann auskunftspflichtig, wenn die begehrten Informationen bei der privatrechtlichen Person vorliegen." So steht es im Gesetz. Eine Aussage "Die internen Weisungen des Jobcenters Märkischer Kreis seien demnach ausschließlich für den internen Dienstgebrauch konzipiert" ist nach meiner Einschätzung eine "Schutzbehauptung" die hinterfragt werden muss. Als ein erstes geeignetes Mittel erscheint mir, dass das angefragte Jobcenter zunächst einmal nur eine vollständige Liste aller internen Weisungen für den Dienstgebrauch übersendet. Dateinamen oder Titel werden keine vertraulichen Klarnamen enthalten. Bei einem sorgfältig geführten Dokumentenmanagement liegt möglicherweise eine Word- oder Exceldatei vor. Vielleicht wären auch lediglich ein oder zwei Screenshots erforderlich. In einem weiteren Schritt kann zur Arbeitsersparnis auch zunächst eine Auswahl einzelner Weisungen getroffen werden. Damit wäre der Arbeitsaufwand auf wenige Minuten reduziert und die Herausgabe der begehrten Informationen dürfte kostenfrei erfolgen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert beispielsweise folgendes: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern # der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; # bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht. Beide Anforderungen wären sichergestellt. Außerdem hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (mehr als) ein Urteil gefällt, (z.B. Urt. v. 20.10.2016, Az. 7 C 6.15) dass Absch­re­ckung durch Gebüh­r­en­höhe untersagt. Die Wichtigkeit der Veröffentlichung solcher Weisungen wird weiterführend begründet. Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/saemtliche-dienstanweisungen-internen-weisungen-und-arbeitshilfen-des-jobcenters-ab-2005_a1894752 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269475/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. September 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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