Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
ab 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de eine eigene Kampagne "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen.
Am 25.10.2016 wurde das Jobcenter Märkischer Kreis angefragt:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-markischer-kreis/#nachricht-59698
Anstelle der umfassenden Antwort übersandte das Jobcenter Märkischer Kreis Rundschreiben des Märkischen Kreises zu "Tagessätze für das Frauenhaus Iserlohn". Allerdings war der Märkische Kreis nicht die angefragte Behörde.
Die"Ermessenslenkenden Weisungen" sind mit einem Link auf das Intranet der BA versehen, was ebenfalls auf "Fremd-Weisungen" schließen lässt.
https:l/www.baintranet.de/011/004/001/009/DocumentslWeisung-201609011-Anlage-1.pdf
Damit missachtet das Jobcenter Märkischer Kreis offen das Gesetz der Informationsfreiheit.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen
2. alle Dienstanweisungen im pdf-Format
3. die Dienstanweisung an die zuständige Stelle des/der "Datenschuitzbeauftragten" welche Dateien herausgegeben dürfen
Als konkretes Muster verweise ich z.B. auf die Dienstanweisung 01/2012 vom 04.04.2012 mit dem Aktenzeichen II-15/208/435/5020
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/das-jobcenter-maerkischer-kreis-leugnet-interne-weisungen-und-wird-der-luege-ueberfuehrt_a1756348
Verschiedene Jobcenter-Mitarbeiter haben in etlichen Vorsprachen von "internen Vorgaben" gesprochen, an die sie gebunden seien. Ausnahmslos alle solche Vorgaben sind angefragt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum4. Februar 2023
-
8. März 2023
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
- Datum
- 4. Februar 2023 22:46
- An
- Jobcenter Märkischer Kreis
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Jobcenter Märkischer Kreis
- Betreff
- Datum
- 21. Februar 2023 13:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
- Datum
- 22. Februar 2023 07:41
- An
- Jobcenter Märkischer Kreis
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- Von
- Jobcenter Märkischer Kreis
- Betreff
- Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#269475]
- Datum
- 8. März 2023 08:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475]
- Datum
- 8. März 2023 11:49
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Von
- Jobcenter Märkischer Kreis
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2023 [#269475]
- Datum
- 8. März 2023
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 8. März 2023 13:02
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475]
- Datum
- 9. März 2023 09:09
- An
- Jobcenter Märkischer Kreis
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 16. März 2023 18:58
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- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
- Datum
- 17. März 2023 07:27
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
- Datum
- 15. September 2023 08:19
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 21. September 2023 11:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag - Vermittlung „Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#269475] # IFG-720-1/001 II#0376 [#269475]
- Datum
- 22. September 2023 16:00
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 29. September 2023 12:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Interne Anweisungen des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, die fürs Jobcenter gelten und Wirkung nach Außen haben, sind scheinbar nach Meinung des Jobcenters nicht gemeint. Interne Weisungen (Hausmeisterdienst) haben evtl. persönliche Daten, extern geltende interne Anweisungen haben sicher keine persönlichen Daten. Ausgenommen als "gezeichnet". Die müssten aber schnell zu finden sein.
Aber: Was angefordert werden, sind hunderte Anweisungen, die aber Weisung, Information, Leitfaden, Hinweis, Arbeitshilfe usw. lauten. Damit wird sicher der Höchstbetrag an Kosten anfallen.
Dem Jobcenter muss aber klar gemacht werden, dass nicht hausinterne Anweisungen die für interne Mitarbeiter gelten angefordert werden, sondern interne Anweisungen suw., die für Arbeitslose, also nach außen, wirken.