Sammlung von Altglas

ich möchte den genauen Leistungsumfang bzgl. Sammlung von Altglas erfahren, den zwischen der Stadt Stuttgart und dem Dualen Systeme Deutschland vereinbart wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte den ge…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sammlung von Altglas [#135038]
Datum
28. April 2019 11:36
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte den genauen Leistungsumfang bzgl. Sammlung von Altglas erfahren, den zwischen der Stadt Stuttgart und dem Dualen Systeme Deutschland vereinbart wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70178 Stuttgart Te…
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70178 Stuttgart Telefon: 0711-216-98140 Fax: 0711-216-88605 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mo 7.00 - 13.00 h ( Tel. 0173-6306479) Di,Mi,Fr 8.00 - 12.30 h Do 8.00 - 16.00 h Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung erfolgt die Sammlung gebrauchter Verka…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung erfolgt die Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen der Fraktionen Altpapier, LVP (gelber Sack) und Altglas bundesweit im Namen von zwischenzeitlich insgesamt 10 Dualer Systeme im Rahmen eines rein privatwirtschaftlich organisierten Erfassungssystems. Über eine europaweite Ausschreibung wird für jedes Vertragsgebiet und für jede dieser Fraktionen separat entschieden, welches Entsorgungsunternehmen für drei Jahre in den einzelnen Stadt- und Landkreisen in Deutschland den Auftrag für die Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen erhält. Vor diesem Hintergrund hat die Duales System Deutschland GmbH als Ausschreibungsführer den Auftrag zur Ausschreibung des Leistungsvertrags zur Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus Glas im Vertragsgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart im Zeitraum 2017 bis 2020 erhalten. Die dabei einzuhaltenden Vorgaben zur Ausgestaltung dieses Systems in Stuttgart sind in einer Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und der Dualen Systeme Deutschland festgelegt (mit allen 10 Systemen). Präzisierende Anforderungen wie u.a. die Bereitstellung der Erfassungssysteme, Vorgaben zum Lärmschutz und die Unterhaltung der Depotcontainer sind in einer Systembeschreibung für Altglas geregelt, die der Eigenbetrieb AWS zusammen mit einer Liste von geeigneten Standplätzen in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksämtern und dem Amt für öffentliche Ordnung dem dualen Systembetreiber zur Verfügung gestellt hat. Der genaue Leistungsumfang bezüglich der Sammlung von Altglas besagt, dass über Einzelcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas, keine Mehrkammerbehälter, das Altglas zu erfassen ist. Die für die Vertragsdurchführung eingesetzten Sammelgefäße müssen den einschlägigen DIN-Normen, im Übrigen den Regeln der Technik entsprechen. Die Vorgaben der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung-32. BImschV, vom 29. August 2002) sind zu beachten. Auf Standorten, die weniger als 12 m von der nächsten geschlossenen Wohnbebauung entfernt sind, müssen besonders lärmgeminderte Container aufgestellt werden, die den Anforderungen gem. RAL-UZ 21 entsprechen, wie dies z.B. bei den Behältern der Bauart City-Line der Fa. Paul Villinger Umwelttechnik AG aus der Schweiz der Fall ist. Bei der Gestellung der Depotcontainer ist ein einheitliches Behältersystem zu verwenden. Die Glascontainer sind mit den Farben Weiß, Grün, Braun entsprechend der Glasfarbe zu kennzeichnen. Das Behältersystem ist von dem vom Systembetreiber beauftragten Unternehmen mit dem Amt für öffentliche Ordnung / Verkehrsbehörde und dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Die Depotcontainer müssen so geleert werden, dass sie ständig aufnahmebereit sind und Überfüllungen ausgeschlossen sind. Vor und nach Feiertagen muss die Sammeltätigkeit derart intensiviert werden, dass keine Überfüllungen der Depotcontainer auftreten können. Das Service-Telefon des Systembetreibers muss zu üblichen Geschäftszeiten zu erreichen sein. Wir hoffen, Ihre Fragen lassen sich hiermit ausreichend beantworten. Mit freundlichem Gruß