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Sämtliche Befassung mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig" (erschienen 15.06.2020 in der taz)

Sämtliche Unterlagen, die eine Befassung des Bundespolizeipräsidiums und/oder ihm nachgeordneter Behörden und/oder seiner Mitarbeiter mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig", erschienen am 15.06.2020 in der taz (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/) darstellen.

Insbesondere mitgemeint sind Mailverkehr, Protokolle, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen, Interviewanfragen und -antworten, Kalendereinträge, juristische Einschätzungen oder Gutachten, Zuarbeiten an andere Ressorts sowie alle Zwischenversionen solcher Ausarbeitungen inkl. etwaiger Kommentare und Bearbeitungsvermerke sowie Antworten auf eingegangene Schreiben.

Sollten Drittbeteiligungsverfahren notwendig werden bitte ich nach Möglichkeit zunächst um Zusendung jener Unterlagen, für die dies nicht zutrifft, sowie um nachgelagerte Bearbeitung der Unterlagen mit Drittbeteiligung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • 16 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlage…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Befassung mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig" (erschienen 15.06.2020 in der taz) [#189518]
Datum
21. Juni 2020 23:19
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, die eine Befassung des Bundespolizeipräsidiums und/oder ihm nachgeordneter Behörden und/oder seiner Mitarbeiter mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig", erschienen am 15.06.2020 in der taz (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/) darstellen. Insbesondere mitgemeint sind Mailverkehr, Protokolle, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen, Interviewanfragen und -antworten, Kalendereinträge, juristische Einschätzungen oder Gutachten, Zuarbeiten an andere Ressorts sowie alle Zwischenversionen solcher Ausarbeitungen inkl. etwaiger Kommentare und Bearbeitungsvermerke sowie Antworten auf eingegangene Schreiben. Sollten Drittbeteiligungsverfahren notwendig werden bitte ich nach Möglichkeit zunächst um Zusendung jener Unterlagen, für die dies nicht zutrifft, sowie um nachgelagerte Bearbeitung der Unterlagen mit Drittbeteiligung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189518/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11- 0003 - 20-29 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag -Sämtliche Befassung mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig" (erschienen 15.06.2020 in der taz) [#189518]
Datum
22. Juni 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-29 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 21.06.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 71 - [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage über „Sämtliche…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag -Sämtliche Befassung mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig" (erschienen 15.06.2020 in der taz) [#189518]
Datum
24. Juli 2020 07:24
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 71 - [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage über „Sämtliche Befassung mit der Kolumne "All cops are berufsunfähig" (erschienen 15.06.2020 in der taz)“ vom 21.06.2020 (#189517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die gesetzliche vorgeschriebene Frist ist mit heutigem Datum überschritten. Ich bitte um umgehende Bearbeitung meiner Anfrage und Rückantwort zum Bearbeitungsstand unter Mitteilung eines Aktenzeichens. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 189518 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundespolizeipräsidium
Mitteilung des Bundespolizeipräsidiums, dass zum Sachverhalt keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vorlie…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
268,4 KB
Mitteilung des Bundespolizeipräsidiums, dass zum Sachverhalt keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vorliegen.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.