Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe

- Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe

Beispielhaft die Ergebnisse von der extrem kurzen Prüfung im Februar, sowie der Prüfung im März (Ergebnis 18. März). Sowie einer möglichen Prüfung des Entwurfs im Jahr 2019.

=> Ich bitte um Antwort ausschließlich per Mail (Bestenfalls im .docx Format, damit Änderungen/Kommentare nachvollzogen werden können)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Ergebni…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe [#195223]
Datum
13. August 2020 14:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe Beispielhaft die Ergebnisse von der extrem kurzen Prüfung im Februar, sowie der Prüfung im März (Ergebnis 18. März). Sowie einer möglichen Prüfung des Entwurfs im Jahr 2019. => Ich bitte um Antwort ausschließlich per Mail (Bestenfalls im .docx Format, damit Änderungen/Kommentare nachvollzogen werden können)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 479/2020 Sehr << Antrags…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe [#195223]
Datum
4. September 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 479/2020 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. August 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Informationen vor. Ich bitte wegen des zu erwartenden Verwaltungsaufwands und der daraus möglicherweise resultierenden Verwaltungsgebühr zunächst um Klarstellung, ob Sie sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung und Entwürfe der StVO-Novelle haben möchten oder ob Sie die von Ihnen beispielhaft aufgeführten Ergebnisse erbitten. Im ersten Fall wird ein Verwaltungsaufwand von geschätzt zwei Stunden entstehen, so dass für den Informationszugang eine Gebühr anzusetzen sein wird, deren genaue Höhe allerdings erst nach Bearbeitung Ihren Antrags festgesetzt werden kann. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Die Gebühr kann je nach Gebührennummer bis zu 500 EUR betragen, sie dürfte sich auf Grundlage der obigen Schätzung des Verwaltungsaufwands im Bereich um 50 EUR bewegen. Sollte sich Ihr Antrag auf die von Ihnen beispielhaft aufgeführten Ergebnisse beschränken, gehe ich wegen des deutlich geringeren Verwaltungsaufwands von einem gebührenfreien Informationszugang aus. Ich bitte zunächst um Mitteilung, wie weiter verfahren werden soll. Ggf. bitte ich zudem um Mitteilung, ob Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall beschränke ich meinen Antrag auf die beispielhaften Ergebnisse. Ich b…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe [#195223]
Datum
4. September 2020 08:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall beschränke ich meinen Antrag auf die beispielhaften Ergebnisse. Ich bitte um Zusendung ausschließlich per Mail. Ich danke für den Hinweis! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195223/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 479/2020 Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Sämtliche Ergebnisse der Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle und deren Entwürfe [#195223]
Datum
13. Oktober 2020 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 479/2020 Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Beachtung der beiliegenden vier Anlagen. [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Mit freundlichen Grüßen

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