Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19-Ausbruch bei Tönnies

Sämtliche internen und externen Unterlagen (d.h. z.B. Dokumente, Emails, Schreiben, etc.), die sich mit den Covid-19-Ausbrüchen bei der Firma Tönnies befassen. Dies kann u.a. ihre internen Dokumente umfassen, jeden Austausch mit der Firma Tönnies und verbundenen Unternehmen, sowie ihren Austausch mit anderen Behörden oder Dritten.

Personenbezogene Daten können, wo nötig, geschwärzt werden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
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Betreff
Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19-Ausbruch bei Tönnies [#189595]
Datum
23. Juni 2020 13:34
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen und externen Unterlagen (d.h. z.B. Dokumente, Emails, Schreiben, etc.), die sich mit den Covid-19-Ausbrüchen bei der Firma Tönnies befassen. Dies kann u.a. ihre internen Dokumente umfassen, jeden Austausch mit der Firma Tönnies und verbundenen Unternehmen, sowie ihren Austausch mit anderen Behörden oder Dritten. Personenbezogene Daten können, wo nötig, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189595/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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