Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19-Ausbruch bei Tönnies

Sämtliche internen und externen Unterlagen (d.h. z.B. Dokumente, Emails, Schreiben, etc.), die sich mit den Covid-19-Ausbrüchen bei der Firma Tönnies befassen. Dies kann u.a. ihre internen Dokumente umfassen, jeden Austausch mit der Firma Tönnies und verbundenen Unternehmen, sowie ihren Austausch mit anderen Behörden oder Dritten.

Personenbezogene Daten können, wo nötig, geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19-Ausbruch bei Tönnies [#189604]
Datum
23. Juni 2020 13:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen und externen Unterlagen (d.h. z.B. Dokumente, Emails, Schreiben, etc.), die sich mit den Covid-19-Ausbrüchen bei der Firma Tönnies befassen. Dies kann u.a. ihre internen Dokumente umfassen, jeden Austausch mit der Firma Tönnies und verbundenen Unternehmen, sowie ihren Austausch mit anderen Behörden oder Dritten. Personenbezogene Daten können, wo nötig, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189604/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Anfrage über fragdenstaat.de "Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19ausbruch bei Tönnies […
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfrage über fragdenstaat.de "Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19ausbruch bei Tönnies [189604]"
Datum
15. Juli 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
image001.png
25,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage über fragdenstaat.de "Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19ausbruch bei Tönni…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage über fragdenstaat.de "Sämtliche interne und externe Unterlagen zum Covid-19ausbruch bei Tönnies [189604]" [#189604]
Datum
16. Juli 2020 00:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Unten für Sie meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189604/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies Sehr geehrteAntragsteller/in in der o. g. Sache bitte ich um E…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies
Datum
21. September 2020 09:02
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der o. g. Sache bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre IFG-Anfrage noch nicht beantwortet worden ist. Die Verzögerung in der Beantwortung ist der extrem hohen Arbeitsbelastung aufgrund der COVID-19-Pandemie geschuldet. Sie erhalten innerhalb der nächsten zwei Wochen Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies Sehr geehrteAntragsteller/in in der o. g. Sache bitte ich …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies
Datum
2. Oktober 2020 08:41
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der o. g. Sache bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre IFG-Anfrage diese Woche wegen krankheitsbedingter Ausfälle nicht mehr beantwortet werden kann. Ich sichere schnellstmögliche Beantwortung zu. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre IFG-Anfr…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage zum COVID-19-Ausbruch bei Tönnies
Datum
8. Oktober 2020 11:17
Status
image001.jpg
3,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage habe ich gerade zur Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen