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Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beAResultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.

Zusammenfassung der Anfrage

- Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.
- Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, das im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde.
- Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können Sie gerne schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusamme…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beAResultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde. [#174367]
Datum
16. Januar 2020 23:43
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung der Anfrage - Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde. - Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, das im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde. - Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können Sie gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174367 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
AW: Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde. [#174367]
Datum
20. Januar 2020 17:53
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 16.01.2020 hinsichtlich folgender Anfragen Ihrerseits: - Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde - Resultate des Penetrationstests des beA-Systems, das im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde - sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen werden wir unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
AW: Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Sämtliche Verträge der BRAK mit Atos zur Entwicklung von beA Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, das im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde. [#174367]
Datum
30. Januar 2020 18:17
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> wir nehmen Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 16.01.2020. Unsere Prüfungen haben ergeben, dass ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG notwendig ist. Dieses wird derzeit durchgeführt. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 16.01.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegende…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 16.01.2020
Datum
14. April 2020 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegenden Bescheid übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.