Sandwesten für unruhige Kinder
Im Hamburger Abenblatt wurde am 06.12.2017 berichtet, dass nunmehr für unruhige Kinder Sandwesten mit einem Gewicht von 5 Kg verteilt werden! Nach eigenem Ermessen der Lehrer! Meine Frage an Sie: Lehrer haben ein pädagogisches Studium, nicht aber ein medizinishes Studium. Ist es den Lehrern erlaubt derartige Westen (nach eigenem Ermessen) den Schülern diese Westen anzulegen? Sind die Eltern informiert über medizinische Langzeitstudien/ Schäden o.ä? Gibt es diese medizinische Studien überhaupt? Gibt es finanzielle Rückstellungen seitens der Stadt Hamburg für ggf. Haftungsfälle/ Spätfolgen? Geht die Stadt Hamburg davon aus, dass diese 5Kg Westen medizinisch für die Wirbelsäule unbedenklich sind? Verstoßen die beamteten Lehrer nicht gegen ihr Dienstrecht (Schädigung Schutzbefohlender)? Wurden die zuständigen Ausschüsse in der Hamburger Bürgerschaft über die Westen entsprechend informiert? Wer hat veranlasst, dass die Sandwesten eingeführt wurden? Ist dies mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Dezember 2017
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9. Januar 2018
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