Sandwesten für unruhige Kinder

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Im Hamburger Abenblatt wurde am 06.12.2017 berichtet, dass nunmehr für unruhige Kinder Sandwesten mit einem Gewicht von 5 Kg verteilt werden! Nach eigenem Ermessen der Lehrer! Meine Frage an Sie: Lehrer haben ein pädagogisches Studium, nicht aber ein medizinishes Studium. Ist es den Lehrern erlaubt derartige Westen (nach eigenem Ermessen) den Schülern diese Westen anzulegen? Sind die Eltern informiert über medizinische Langzeitstudien/ Schäden o.ä? Gibt es diese medizinische Studien überhaupt? Gibt es finanzielle Rückstellungen seitens der Stadt Hamburg für ggf. Haftungsfälle/ Spätfolgen? Geht die Stadt Hamburg davon aus, dass diese 5Kg Westen medizinisch für die Wirbelsäule unbedenklich sind? Verstoßen die beamteten Lehrer nicht gegen ihr Dienstrecht (Schädigung Schutzbefohlender)? Wurden die zuständigen Ausschüsse in der Hamburger Bürgerschaft über die Westen entsprechend informiert? Wer hat veranlasst, dass die Sandwesten eingeführt wurden? Ist dies mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sandwesten für unruhige Kinder [#25586]
Datum
6. Dezember 2017 08:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Hamburger Abenblatt wurde am 06.12.2017 berichtet, dass nunmehr für unruhige Kinder Sandwesten mit einem Gewicht von 5 Kg verteilt werden! Nach eigenem Ermessen der Lehrer! Meine Frage an Sie: Lehrer haben ein pädagogisches Studium, nicht aber ein medizinishes Studium. Ist es den Lehrern erlaubt derartige Westen (nach eigenem Ermessen) den Schülern diese Westen anzulegen? Sind die Eltern informiert über medizinische Langzeitstudien/ Schäden o.ä? Gibt es diese medizinische Studien überhaupt? Gibt es finanzielle Rückstellungen seitens der Stadt Hamburg für ggf. Haftungsfälle/ Spätfolgen? Geht die Stadt Hamburg davon aus, dass diese 5Kg Westen medizinisch für die Wirbelsäule unbedenklich sind? Verstoßen die beamteten Lehrer nicht gegen ihr Dienstrecht (Schädigung Schutzbefohlender)? Wurden die zuständigen Ausschüsse in der Hamburger Bürgerschaft über die Westen entsprechend informiert? Wer hat veranlasst, dass die Sandwesten eingeführt wurden? Ist dies mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 06. Dezembe…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Sandwesten für unruhige Kinder [#25586]
Datum
13. Dezember 2017 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 06. Dezember 2017, die ich der Leitung der Behörde für Schule und Berufsbildung zugeleitet habe. Die Antwort von dort bitte ich abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sofern meine Anfrage mit Kosten verbunden ist, ziehe ich meine Anfrage zurück. M…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sandwesten für unruhige Kinder [#25586]
Datum
20. Dezember 2017 19:01
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sofern meine Anfrage mit Kosten verbunden ist, ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Wunschgemäß er…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Sandwesten für unruhige Kinder [#25586]
Datum
4. Januar 2018 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Wunschgemäß erhalten Sie eine kostenfreie Auskunft auf elektronischem Wege. In der Behörde für Schule und Berufsbildung liegen keine Studien bzw. Gutachten o. ä. Unterlagen vor, die Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt werden könnten. Ein Anspruch nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bezieht sich nur auf im Verantwortungsbereich der Behörde tatsächlich vorhandene Dokumente. Die Behörde ist nicht verpflichtet, bestimmte Dokumente, Informationen oder Ähnliches aufgrund einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz erstmals zu erstellen. Um Ihnen gleichwohl Informationen zur Verwendung sogenannter Sandwesten zukommen zu lassen, möchte ich Sie auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11282 aus der Hamburgischen Bürgerschaft vom 15.12.2017 hinweisen (siehe Anlage), in der bereits viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Sandwesten werden in wenigen pädagogischen Einzelmaßnahmen an 14 von 230 Schulen verwendet, wenn Eltern das ausdrücklich wünschen. In keinem Fall wird diese ohnehin auf Ausnahmefälle beschränkte Maßnahme allein von der Schule angeordnet und verantwortet. Eltern wählen diese Maßnahme unter anderem, um die Vergabe von Medikamenten zu vermeiden. Im Rahmen der pädagogischen Angebote werden Sandwesten als ein Instrument von vielen zur psychomotorischen Förderung eingesetzt und können eine Alternative zur Medikamentenvergabe darstellen. Der Einsatz der Sandwesten zielt darauf, die Konzentrationsfähigkeit, die körpereigene Wahrnehmung, die propriozeptive Stimulation und Tonusregulierung zu stärken sowie eine schwache Wahrnehmung zu kompensieren. Die Sandwesten haben unterschiedliche Gewichte und kommen stets angepasst an Größe und Gewicht des einzelnen Kindes und nur mit Zustimmung der Schülerinnen und Schüler und Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Anwendung. Die Tragezeit variiert je nach Einzelfall. Die Nutzung von Sandwesten zu pädagogischen Zwecken wird kontinuierlich durch die in den Schulen eingesetzten pädagogischen Fachkräfte begleitet und bewertet. Die bisherigen Erfahrungen deuten nicht auf mögliche negative Folgen eines längerfristigen Einsatzes der Sandwesten hin. Im Übrigen sind sie nur ein Element im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenkatalogs auf der Basis eines individuellen pädagogischen Förderplans. Dabei behalten selbstverständlich die Sandwesten einsetzenden Pädagoginnen und Pädagogen das Wohl der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler stets im Blick. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Hintergründe für den vereinzelten Einsatz von Sandwesten an Hamburger Schulen erläutern konnte. Mit freundlichen Grüßen