Sanierung des Museums in Schwerin

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juni 2019 bat ich um Informationen über geplante Baumaßnahmen am Gebäude des Staatlichen Museum Schwerin (https://fragdenstaat.de/a/152160). Sie antworteten am 9.7.2019, dass keine Baumaßnahmen (über die laufende Fassadensanierung hinaus) im Hauhaltsplan enthalten seien. Nun hat Finanzminister Reinhard Meyer nach Meldung des NDR vom 26.11.2019 geäußert: "Auch das Hauptgebäude des Staatlichen Museums soll saniert werden." (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/38-Millionen-Euro-Alte-Post-in-Schwerin-wird-saniert,altepost122.html)

Dies kann sich nicht allein auf die laufende Fassadensanierung beziehen. Ich bitte daher um Informationen über die Planungen zu dem von Minister Meyer veröffentlichten Bauvorhaben. Ich bitte um die Informationen ausdrücklich auch dann, wenn sie im Haushalt noch nicht enthalten sein sollten. Die Erklärung, dass diese Auskunft behördliches Handeln vereiteln würde, kann inzwischen nicht mehr zutreffen, da die Nachricht durch den Minister selbst an die Presse gegeben worden ist. Ich bitte daher darum, dass mein Informationsbegehren nicht wieder pauschal abgelehnt wird, sondern ich die Informationen so weit und in dem Maße erhalte, wie sie das Handeln eben nicht gefährden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in im Juni 2…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung des Museums in Schwerin [#171523]
Datum
4. Dezember 2019 23:03
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in im Juni 2019 bat ich um Informationen über geplante Baumaßnahmen am Gebäude des Staatlichen Museum Schwerin (https://fragdenstaat.de/a/152160). Sie antworteten am 9.7.2019, dass keine Baumaßnahmen (über die laufende Fassadensanierung hinaus) im Hauhaltsplan enthalten seien. Nun hat Finanzminister Reinhard Meyer nach Meldung des NDR vom 26.11.2019 geäußert: "Auch das Hauptgebäude des Staatlichen Museums soll saniert werden." (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/38-Millionen-Euro-Alte-Post-in-Schwerin-wird-saniert,altepost122.html) Dies kann sich nicht allein auf die laufende Fassadensanierung beziehen. Ich bitte daher um Informationen über die Planungen zu dem von Minister Meyer veröffentlichten Bauvorhaben. Ich bitte um die Informationen ausdrücklich auch dann, wenn sie im Haushalt noch nicht enthalten sein sollten. Die Erklärung, dass diese Auskunft behördliches Handeln vereiteln würde, kann inzwischen nicht mehr zutreffen, da die Nachricht durch den Minister selbst an die Presse gegeben worden ist. Ich bitte daher darum, dass mein Informationsbegehren nicht wieder pauschal abgelehnt wird, sondern ich die Informationen so weit und in dem Maße erhalte, wie sie das Handeln eben nicht gefährden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171523 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sanierung des Museums in Schwerin [#171523]
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Sanierung des Museums in Schwerin [#171523]
Datum
4. Dezember 2019 23:04
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
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