Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023

- Projektliste der Kommunen die zur Teilnahme am Förderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur vorgesehen sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Projektliste de…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
28. November 2022 13:01
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Projektliste der Kommunen die zur Teilnahme am Förderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur vorgesehen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264246/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat über die Projektausw…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
5. Dezember 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat über die Projektauswahl für die Förderrunde 2022 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur noch nicht entschieden. Die ausgewählten Kommunen werden mit einer Presseinformation des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bekannt gegeben. Zum weiteren Verfahren für die Förderrunde in 2023 kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bis wann ist hier denn mit einer Entscheidung und Veröffentlichung zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
12. Dezember 2022 13:30
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bis wann ist hier denn mit einer Entscheidung und Veröffentlichung zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264246/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> die ausgewählten Projekte wurden mit Pressemitteilung des Bundesministeri…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
16. Dezember 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die ausgewählten Projekte wurden mit Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 15. Dezember 2022 bekannt gegeben <https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2022/12/sjk-projekte.html>. Die Projektliste ist beigefügt. Für die Fortführung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag weitere 400 Millionen Euro im KTF zur Verfügung gestellt. Die Details für die neue Förderrunde sind noch in Klärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte lassen Sie mir noch die Bewertungmatrix zur Auswahl der Projekte zukommen. Allein 17 Projekte in…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
17. Dezember 2022 12:58
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte lassen Sie mir noch die Bewertungmatrix zur Auswahl der Projekte zukommen. Allein 17 Projekte in der Liste verstoßen gegen den mir vorliegenden Projektaufruf: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2022 Hierin explizit von der Förderung ausgeschlossen: Freibäder und ihre Nebenanlagen (Seite 2, letzter Absatz) Außerdem sieht der Projektaufruf vor: Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Diesem Grundsatz entsprechen 14 Projekte in der Liste nicht. Bitte lassen Sie mir die Auswahlkriterien für die Projekte und die Wertungsmatrix zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264246/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2022 übersende ich Ihnen a…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
4. Januar 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2022 übersende ich Ihnen anliegend die Bewertungsmatrix zum Projektaufruf vom 28. Juli 2022 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur". Die auf dieser Grundlage erfolgten Bewertungen der eingegangenen Projektskizzen standen dem Haushaltsausschuss für seine Auswahlentscheidung zur Verfügung. Im Projektaufruf ist auf Seite 2 unter Ziffer 3 (Gegenstand der Förderung) festgelegt, dass grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes gefördert werden. Explizit als Ausnahme von dieser Vorgabe sind jedoch Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen genannt. Damit sind Freibäder eindeutig als fördergegenständlich eingestuft. Des Weiteren werden auf Seite 4 des Projektaufrufs die förderfähigen Maßnahmen für Freibäder näher erläutert. Auch die Bewertungsmatrix ist auf die Bewertung von Freibädern ausgelegt. Die Höhe der Förderung soll nach dem Projektaufruf in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Dies schließt die Auswahl von Projekten, bei denen der Anteil der Bundesförderung unter einer Millionen Euro liegt, nicht aus. Die von den Projektträgern für das jeweilige Projekt eingeplante Bundesförderung wurde bei der Bewertung der Projektskizze gewichtet (siehe Punkt 4.3 der Bewertungsmatrix). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zur Ausnahme von Freibädern lag hier wohl tatsächlich ein Fehler meinerseits vor (eben nicht die Ausnah…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
9. Januar 2023 14:12
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zur Ausnahme von Freibädern lag hier wohl tatsächlich ein Fehler meinerseits vor (eben nicht die Ausnahme von der Förderung sondern die Ausnahme von der Vorgabe das NUR Gebäude gefördert werden...) Die zur Verfügung gestellte Matrix zur Bewertung ist als Vorlage selbsterklärend. Bitte stellen Sie mir noch die Ergebnisse der Bewertung aller Projekte mit den Einzelergebnissen und den Auswahl- bzw Priorisierungskriterien zur letztendlichen Auswahl der berücksichtigten Projekte zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264246/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 09.01.2023. Mit…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2023 [#264246]
Datum
31. Januar 2023 15:06
Status
geschwärzt
725,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 09.01.2023. Mit freundlichen Grüßen