Sanierung Solinger Straße und Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Informationen zur Verlegung der Bodenindikatoren im öffentlichen Raum im Bezug auf die Sanierung der Solinger Str. Insbesondere warum diese so nah an PKW-Stellflächen sowie neuen Masten für die Straßenbeleuchtung/sonstige Masten verlegt werden/wurden. Weiterhin, warum gegenüber der Norm keine beidseitigen Begleitstreifen zur Erhöhung des Kontrastes verlegt werden/wurden.
Laut Norm DIN 32984 sollten 60 cm Abstand zu Hindernissen sowie 120 cm Abstand zu Flächen, an denen sich Menschen aufhalten können, wie Fahrradständer und Sitzbänke, eingehalten werden. An einigen Stellen, des schon fertiggestellten Bürgersteigs, beträgt der Abstand zu den neu eingerichteten Parkplätzen und Masten deutlich weniger.

Eine Prüfung sollte stattfinden, bevor die restliche Solinger Straße saniert wurde, um Steuergelder zu sparen.

Eine Antwort in digitaler Form würde ich bevorzugen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
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Rudolf-Andreas Floren
Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478] Antrag nach dem Informa…
An Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland) Details
Von
Rudolf-Andreas Floren
Betreff
Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478]
Datum
31. März 2018 17:33
An
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Verlegung der Bodenindikatoren im öffentlichen Raum im Bezug auf die Sanierung der Solinger Str. Insbesondere warum diese so nah an PKW-Stellflächen sowie neuen Masten für die Straßenbeleuchtung/sonstige Masten verlegt werden/wurden. Weiterhin, warum gegenüber der Norm keine beidseitigen Begleitstreifen zur Erhöhung des Kontrastes verlegt werden/wurden. Laut Norm DIN 32984 sollten 60 cm Abstand zu Hindernissen sowie 120 cm Abstand zu Flächen, an denen sich Menschen aufhalten können, wie Fahrradständer und Sitzbänke, eingehalten werden. An einigen Stellen, des schon fertiggestellten Bürgersteigs, beträgt der Abstand zu den neu eingerichteten Parkplätzen und Masten deutlich weniger. Eine Prüfung sollte stattfinden, bevor die restliche Solinger Straße saniert wurde, um Steuergelder zu sparen. Eine Antwort in digitaler Form würde ich bevorzugen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rudolf-Andreas Floren <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rudolf-Andreas Floren
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
AW: Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478] Sehr geehrter Herr …
Von
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Betreff
AW: Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478]
Datum
4. April 2018 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Floren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die bei der Stadt Langenfeld eingegangen ist. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Sofern noch Rückfragen bestehen, wird sich das zuständige Fachreferat mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478] Sehr geehrter Herr Flor…
Von
Kommunalverwaltung Langenfeld (Rheinland)
Betreff
Sanierung Solinger Straße und Bodenindaktoren für menschen mit Sehbeinträchtigung [#28478]
Datum
13. April 2018 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Floren, gerne informiere ich Sie auf dem von Ihnen gewünschten Weg über die Verlegung von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum auf der Solinger Straße L 402. Da weder landes- noch bundesweit einheitliche Gestaltungsrichtlinien existieren, wurde bei der Planung der Leitfaden des Landesbetriebes Straßen NRW zu Grunde gelegt. Weiterhin finden die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, Ausgabe 2011) ihre Anwendung. Sehbehinderte benötigen zur Orientierung drei Grundinformationen: "Gehe", " Achtung", "Stopp". Die vorhandene Bebauung an der Solinger Straße mit Mauern, Kanten und Borde signalisiert die sogenannte innere Leitlinie (Gehe). Neben dieser sollte ein Verkehrsraum von 1,20 m für Personen mit Langstock freigehalten werden. Da wegen erheblicher Inhomogenität der Bestandsbebauung (Gebäudeversprünge, Lichtschächte, Grundstückszufahrten etc.) keine durchgehende innere taktile Führung gewährleistet werden kann, wurde in der Planung ein durchgängiger Leitstreifen angelegt, der in der gesamten Planung sowohl die bestehenden als auch die neu angelegten Querungsmöglichkeiten taktil verbindet. Weiter werden so die sehbehinderten Personen von möglichen Konfliktbereichen (Hauseingänge, Grundstückszufahrten etc.) weg in das Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer geführt. Ich darf Ihnen weiter mitteilen, dass neben den Lichtsignalgesteuerten Übergängen, die mit Vibrationstaster ausgestattet werden, auch alle im Bauabschnitt befindlichen Bushaltestellen sowohl taktil, als auch mit einem Sonderbordstein mit erhöhtem Auftritt ausgestattet werden. So kann ein niveaugleicher Einstieg in das Verkehrsmittel ermöglicht werden. Zudem wurde in den Bereichen, wo sich Verkehrsflächen überlagern (Gehwege und ruhender Verkehr) ein zusätzlicher Kontraststreifen in Form eines anthrazitfarbenen Pflasters mit Mirco Phase verlegt. Dies bewirkt, dass zusätzlich zu dem mit dem Langstock erzielten taktilen Kontrast, ein optischer Kontrast hinzukommt. So sieht es auch der Leitfaden für Barrierefreiheit im Straßenraum des Landesbetriebes Straßenbau NRW vor. In der H BVA heißt es, dass ein Begleitstreifen keine signalgebende Funktion hat, sondern allein der Herstellung eines ausreichenden optischen Kontrastes auf gleichem Niveau dient. Die von Ihnen aufgeführte DIN 32984 beschreibt nur detailliert Merkmale und Vorgaben für die Materialien der Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten). Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, der örtlichen Gegebenheiten (Zwangspunkte) und der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes konnten die Lampenstandorte nur in die Begleitstreifen (Begrenzungsstreifen) aufgestellt werden. Aufgrund der Vielzahl vorhandener und neu verlegter Versorgungsleitungen und zur Freihaltung des Verkehrsraumes von 1,20 konnte kein anderer Standort gefunden werden. Die Betonmaste der Lichtketten werden nach Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung entfernt. Zudem wurden bei der Planung nicht nur die Belange der sehbehinderten Personen, sondern auch die der mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. So wurde in der Längsführung bei der Abgrenzung der Fahrbahn zum Gehweg (äußere Leitlinie) auf Hochborde zu Gunsten von Rundborden verzichtet. Somit werden an den Grundstückszufahrten Höhenunterschiede von bis zu 12 cm und der daraus entstehenden stetigen Änderung der Querneigung verhindert und somit ein der Topographie entsprechendes vorankommen gewährleistet. Für diese Straßenbaumaßnahme erfolgte die Abstimmung und Genehmigung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Weiterhin wurde für diese Planung ein Sicherheitsaudit durchgeführt und der lokalen Behindertenvertretung vorgestellt. In der Hoffnung Ihnen mit meinen Angaben gedient zu haben verbleibe ich. Mit freundlichen Grüßen