Sanierung Sportanlage Hubert-Houben

Unterlagen zum Fortschritt des Umbaus/Sanierung der Hubert-Houben Sportanlage.
Es soll ein Kunstrasenplatz gebaut werden. Wie weit ist die Planung, wann beginnen die Arbeiten ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung Sportanlage Hubert-Houben [#214537]
Datum
7. März 2021 19:46
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum Fortschritt des Umbaus/Sanierung der Hubert-Houben Sportanlage. Es soll ein Kunstrasenplatz gebaut werden. Wie weit ist die Planung, wann beginnen die Arbeiten ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214537/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr Antragsteller/in Sie bitten mit E-Mail vom 07.03.2021, welche mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde, um…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Sanierung Sportanlage Hubert-Houben [#214537]
Datum
19. März 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
210319H-HKonzeptstudieGreenshot.png
951,9 KB
Sehr Antragsteller/in Sie bitten mit E-Mail vom 07.03.2021, welche mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde, um Übersendung von Unterlagen zum Fortschritt des Umbaus/der Sanierung der Hubert-Houben-Sportanlage. Sie fragen zum Stand der Planungen und wann die Arbeiten zum Verlegen eines Kunstrasenplatzes beginnen. Zur Erfüllung Ihres Auskunftsanspruches überreiche ich Ihnen anliegend die öffentliche Verwaltungsvorlage Nr. 6078/18 vom 07.11.2018. Diese befasst sich mit den Grundlagen für eine bedarfsgerechte Sanierung sowie den Kostenrahmen. Ferner übersende ich Ihnen die Konzeptstudie mit einem Planungsstand vom 12.03.2020. ...wie besprochen... Als weitere Schritte vor Beginn der Bauarbeiten stehen nach Auskunft des zuständigen Fachbereiches noch aus: Eine Klärung von verschiedenen Detailfragen für eine finale Konzeptstudie sowie eine entsprechende Kostenübersicht. Daran anschließend ist vom Rat ein Umsetzungsbeschluss zu fassen, danach erfolgt dann eine Planungskonkretisierung, anschließend die Beantragung von Fördermitteln und schließlich die Ausschreibung und Beauftragung von Bauleistungen vorzunehmen. Einen konkreten Zeitplan für die vorstehend genannten weiteren Schritte gibt es aktuell noch nicht. Ich hoffe, mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen