Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Wolfratshausen, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich keine Antwort auf meine informelle Email vom Oktober 2024 zur Sanierung von kommunale Liegenschaften erhalten habe, möchte ich Sie auf diesem Wege nach den folgenden Informationen bitten. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen
- Den Sanierungsstatus dieser kommunale Liegenschaften
- Konkrete Sanierungspläne für die nächsten 5 Jahre, die über die veröffentlichten Gebäude auf der städtischen Webseite "Projekte der Stadtentwicklung" hinaus gehen
- Falls vorhanden Beschluss der Stadt zur Sanierung / Modernisierung ihrer Liegenschaften mit einer Sanierungsrate
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Wolfratshausen (Informationsfreiheitssatzung Wolfratshausen).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 4 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt Wolfratshausen hat den Energiebericht 2020–2023 veröffentlicht, der umgesetzte und geplante Maßnahmen enthält. Der Bericht für 2024 ist in Arbeit. Die Haushaltsplanung 2025, die Klimaschutz- und Energiemaßnahmen umfasst, ist noch nicht beschlossen. Erste Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und sollen dann mehr Transparenz über die kommunalen Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen und deren Sanierungsstatus beinhalten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Januar 2025
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25. Februar 2025
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