Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Wolfratshausen, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich keine Antwort auf meine informelle Email vom Oktober 2024 zur Sanierung von kommunale Liegenschaften erhalten habe, möchte ich Sie auf diesem Wege nach den folgenden Informationen bitten. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Liste der kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen
- Den Sanierungsstatus dieser kommunale Liegenschaften
- Konkrete Sanierungspläne für die nächsten 5 Jahre, die über die veröffentlichten Gebäude auf der städtischen Webseite "Projekte der Stadtentwicklung" hinaus gehen
- Falls vorhanden Beschluss der Stadt zur Sanierung / Modernisierung ihrer Liegenschaften mit einer Sanierungsrate

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Wolfratshausen (Informationsfreiheitssatzung Wolfratshausen).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 4 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Wolfratshausen hat den Energiebericht 2020–2023 veröffentlicht, der umgesetzte und geplante Maßnahmen enthält. Der Bericht für 2024 ist in Arbeit. Die Haushaltsplanung 2025, die Klimaschutz- und Energiemaßnahmen umfasst, ist noch nicht beschlossen. Erste Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 veröffentlicht und sollen dann mehr Transparenz über die kommunalen Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen und deren Sanierungsstatus beinhalten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2025
  • Frist
    25. Februar 2025
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Wolfratshausen, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) S…
An Stadtverwaltung Wolfratshausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen [#326079]
Datum
21. Januar 2025 09:46
An
Stadtverwaltung Wolfratshausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Wolfratshausen, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich keine Antwort auf meine informelle Email vom Oktober 2024 zur Sanierung von kommunale Liegenschaften erhalten habe, möchte ich Sie auf diesem Wege nach den folgenden Informationen bitten. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste der kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen - Den Sanierungsstatus dieser kommunale Liegenschaften - Konkrete Sanierungspläne für die nächsten 5 Jahre, die über die veröffentlichten Gebäude auf der städtischen Webseite "Projekte der Stadtentwicklung" hinaus gehen - Falls vorhanden Beschluss der Stadt zur Sanierung / Modernisierung ihrer Liegenschaften mit einer Sanierungsrate Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Wolfratshausen (Informationsfreiheitssatzung Wolfratshausen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 326079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/326079/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen“ v…
An Stadtverwaltung Wolfratshausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen [#326079]
Datum
25. Februar 2025 07:34
An
Stadtverwaltung Wolfratshausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen“ vom 21.01.2025 (#326079) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Wolfratshausen
Sanierung kommunaler Liegenschaften Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass Ihre erste Email vo…
Von
Stadtverwaltung Wolfratshausen
Betreff
Sanierung kommunaler Liegenschaften
Datum
25. Februar 2025 14:02
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass Ihre erste Email vom Oktober 2024 noch nicht beantwortet wurde. Die Stadt Wolfratshausen hat in der Sitzung des Stadtrats im Dezember den Energiebericht der Jahre 2020 - 2023 bekanntgegeben. Dieser beinhaltet neben bereits umgesetzten Projekten im Stadtgebiet und in städtischen Liegenschaften auch einen Ausblick auf kommende bzw. geplante Maßnahmen. Sie finden den Energiebericht unter: https://www.wolfratshausen.de/dienstlei… (unter 'Energie - Energiebericht'). Der Umwelt- und Energiebericht für das Jahr 2024 wird gerade erstellt. Des Weiteren verweisen wir auf die derzeit noch laufende Haushaltsplanung für das Jahr 2025 und Finanzplanung der Folgejahre. Darin sind ebenfalls Maßnahmen mit entsprechenden Ansätzen für städtische Liegenschaften sowie für Klimaschutz und Energie vorgesehen. Die Haushaltsplanung 2025 mit Finanzplanung der nächsten Jahre ist jedoch noch nicht beschlossen. Mit einem Haushaltsbeschluss wird in den nächsten zwei Monaten gerechnet. Ob es noch zu Änderungen durch des Stadtrat kommt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir verweisen hier auf die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats zum Haushalt. Im Übrigen sind die von Ihnen angefragten Daten und Informationen auch Bestandteil der derzeit laufenden Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung. Die ersten Ergebnisse der Planungsphase werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2025 veröffentlicht. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie dann ebenfalls unter dem o. g. link (unter 'Energie - Kommunale Wärmeplanung'). Mit den besten Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Sanierung kommunaler Liegenschaften [#326079] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort zu meiner In…
An Stadtverwaltung Wolfratshausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierung kommunaler Liegenschaften [#326079]
Datum
8. März 2025 15:41
An
Stadtverwaltung Wolfratshausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Sanierung von kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen“ vom 21.01.2025 (#326079) mit dem Verweis auf den Umwelt- und Energiebericht 2020-2023. In diesem Bericht ist sicherlich der positive Trend erkennbar. Wie vorgeschlagen gedulde ich mich auf die Fertigstellung der Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung und des Energieberichts 2024. Falls der Vorschlag gestattet ist, wäre in einem dieser Berichten eine Tabelle hilfreich, in dem die kommunale Liegenschaften der Stadt Wolfratshausen und deren jeweiliger Sanierungsstatus abgebildet ist - insbesondere weil ja schon einiges gemacht wurde und der Status Quo so transparenter wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>