Sanierungsausgaben

Auskunft über den Umfang und die Verwendung von Mitteln der Großen Kreisstadt Meißen zu den ausgewiesenen Sanierungsgebieten Altstadt und Niederfähre für die Jahre 2016 und 2017,
Auskunft über Einnahmen aus den Sanierungsgebieten Altstadt und Niederfähre von den Grundstückseigentümern für die Jahre 2016 und 2017,
Auskunft über die Einnahmen aus den städtischen Beteilungen an den Stadtwerken Meißen GmbH

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über d…
An Große Kreisstadt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierungsausgaben [#26214]
Datum
20. Januar 2018 22:43
An
Große Kreisstadt Meißen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über den Umfang und die Verwendung von Mitteln der Großen Kreisstadt Meißen zu den ausgewiesenen Sanierungsgebieten Altstadt und Niederfähre für die Jahre 2016 und 2017, Auskunft über Einnahmen aus den Sanierungsgebieten Altstadt und Niederfähre von den Grundstückseigentümern für die Jahre 2016 und 2017, Auskunft über die Einnahmen aus den städtischen Beteilungen an den Stadtwerken Meißen GmbH
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierungsausgaben“ vom 20.01.2018 (#26214) wu…
An Große Kreisstadt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierungsausgaben [#26214]
Datum
23. Februar 2018 07:26
An
Große Kreisstadt Meißen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierungsausgaben“ vom 20.01.2018 (#26214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>