Sanierungskonzept Ölaustritt - Shell Raffinerie

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Shell Raffinerie Köln-Godorf sind durch einen Schaden in einer Leitung über einen Zeitraum hinweg mehrere Hundert Tonnen Öl in das Erdreich versickert.

bitte senden Sie mir in diesem Kontext Folgendes zu:

Das verfügte Sanierungskonzept sowie, falls durch die Bezirksregierung Köln erwirkt, das in diesem Artikel (https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/hunderttausende-liter-oel-in-koeln-versickert_aid-52332131) erwähnte Gutachten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in der Shell Raffinerie Köln…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierungskonzept Ölaustritt - Shell Raffinerie [#193321]
Datum
23. Juli 2020 00:28
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in der Shell Raffinerie Köln-Godorf sind durch einen Schaden in einer Leitung über einen Zeitraum hinweg mehrere Hundert Tonnen Öl in das Erdreich versickert. bitte senden Sie mir in diesem Kontext Folgendes zu: Das verfügte Sanierungskonzept sowie, falls durch die Bezirksregierung Köln erwirkt, das in diesem Artikel (https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/hunderttausende-liter-oel-in-koeln-versickert_aid-52332131) erwähnte Gutachten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193321/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierungskonzept Ölaustritt - Shell Raffinerie“ vom 23…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierungskonzept Ölaustritt - Shell Raffinerie [#193321]
Datum
9. September 2020 10:17
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierungskonzept Ölaustritt - Shell Raffinerie“ vom 23.07.2020 (#193321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193321/

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Bezirksregierung Köln
Bodenschutz; Umweltinformationsgesetz; Ihr Antrag vom 23.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mein Schreiben vom …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Bodenschutz; Umweltinformationsgesetz; Ihr Antrag vom 23.07.2020
Datum
15. September 2020 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Schreiben vom heutigen Tage übersende ich anbei mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen