Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Drucksache 14/9754 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/097/1409754.pdf) wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen darauf verwiesen, dass die ARGEBAU „Sanierungsrichtlinien für Asbest, PCB-, PCP- und PAK-(teer-)belastete Gebäude erarbeitet hat, die in den meisten Bundesländern verbindlich angewendet werden. Diese Richtlinien sind auf den Gebäudebestand anzuwenden und definieren unter anderem jeweils Eingriffswerte, bei deren Überschreiten eine konkrete Gesundheitsgefahr im Sinne des Baurechts anzunehmen wäre.“

Ich bitte um Zusendung der Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude sowie um Auskunft dazu, in welchen Bundesländern diese Sanierungsrichtlinie verbindlich angewendet wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Drucksache 14/9754 (http://dipbt.bundest…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]
Datum
19. November 2019 13:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Drucksache 14/9754 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/097/1409754.pdf) wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen darauf verwiesen, dass die ARGEBAU „Sanierungsrichtlinien für Asbest, PCB-, PCP- und PAK-(teer-)belastete Gebäude erarbeitet hat, die in den meisten Bundesländern verbindlich angewendet werden. Diese Richtlinien sind auf den Gebäudebestand anzuwenden und definieren unter anderem jeweils Eingriffswerte, bei deren Überschreiten eine konkrete Gesundheitsgefahr im Sinne des Baurechts anzunehmen wäre.“ Ich bitte um Zusendung der Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude sowie um Auskunft dazu, in welchen Bundesländern diese Sanierungsrichtlinie verbindlich angewendet wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2197 Sehr geehrte Frau Stein, eine Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude gibt es n…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]- (#2197)
Datum
21. November 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2197 Sehr geehrte Frau Stein, eine Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude gibt es nicht. Es gibt aber „Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden -PAK-Hinweise“ (Fassung April 2000), die von der Projektgruppe Schadstoffe der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) erarbeitet worden. Diese Hinweise sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bautechnik/gesundheitundumwelt/index.php zu finden. Informationen zur Anwendung der Hinweise in den Bundesländern liegen hier leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Lässt sich aus Ihrer Antwort der Rückschluss …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: IFG - Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]- (#2197) [#170645]
Datum
21. November 2019 13:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Lässt sich aus Ihrer Antwort der Rückschluss ziehen, dass es sich bei der eingangs zitierten Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen um eine Falschinformation gehandelt hat? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 170645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170645
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2197 Sehr geehrte Frau Stein, bei der von Ihnen in Bezug genommenen Formulierung handelt es sich ni…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]- (#2197) [#170645]
Datum
25. November 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2197 Sehr geehrte Frau Stein, bei der von Ihnen in Bezug genommenen Formulierung handelt es sich nicht um eine Falschinformation, sondern um einen allgemeinen Hinweis auf die wichtigen Regelungen für Asbest, PCB, PCP und PAK-(teer) belastete Gebäude. Auf Seite 9 der Drucksache in Verbindung mit der Tabelle auf Seite 10 findet sich der Hinweis darauf, wo die entsprechenden Regelungen veröffentlicht sind (hier Zeile 5 der Tabelle). Die PAK-Hinweise enthalten eine gesundheitliche Bewertung, nennen Vorgehensweisen zur Ermittlung der PAK-Belastung, geben Empfehlungen zu expositionsmindernden Maßnahmen, zeigen ebenso Sanierungsverfahren sowie gültige Arbeitsschutzbestimmungen auf. Darüber hinaus enthalten die Hinweise eine Übersicht über einschlägige Gesetze und Verordnungen zur Entsorgung PAK-belasteter Produkte. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> in der Drucksache 14/9754 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/097/1409754.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: IFG - Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]- (#2197) [#170645]
Datum
25. November 2019 16:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in der Drucksache 14/9754 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/097/1409754.pdf) wurde auf Seite 7 (fünfter Absatz) mitgeteilt, dass es für PAK-(teer-)belastete Gebäude „Sanierungsrichtlinien“ gäbe, die in den meisten Bundesländern „verbindlich“ angewendet werden würden. Da dies – wie Sie in Ihrer obigen Antwort vom 21. November 2019 selbst mitgeteilt haben – unzutreffend ist, möchte ich Sie nunmehr bitten, mir mitzuteilen, warum es für PAK-(teer-)belastete Gebäude keine verbindlichen Sanierungsrichtlinien gibt. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 170645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170645
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
911,8 KB
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> bezüglich Ihres postalischen Schreibens vom 28.11.2019 möchte ich zunächst d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude [#170645]
Datum
31. Dezember 2019 11:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bezüglich Ihres postalischen Schreibens vom 28.11.2019 möchte ich zunächst darauf verweisen, dass die EU-Kommission – auf Initiative Deutschlands – für acht als krebserzeugend eingestufte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit Wirkung ab dem 27.12.2015 einen europaweit geltenden Grenzwert in Höhe von 1 mg/kg eingeführt hat (siehe hierzu: https://www.bfr.bund.de/cm/343/pak_annex_XV_restriction_report_proposal_for_a_restriction.pdf und https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:328:0069:0071:DE:PDF). Da zudem auf der Website des BMU beteuert wird, dass es Ziel der Bundesregierung sei, den Schutz vor krebserzeugenden PAK zu erhöhen (siehe: https://www.bmu.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikaliensicherheit/chemikaliensicherheit-worum-geht-es/#c16345), bitte ich nunmehr um Mitteilung, ob es seitens des BMI Bestrebungen zum Erlass baurechtlich verbindlicher Sanierungsrichtlinien für PAK-(teer-)belastete Gebäude gibt? Sofern es diese Bestrebungen nicht geben sollte, bitte ich um Übermittlung von Informationen, aus denen sich ergibt, dass hinsichtlich krebserzeugender PAK-haltiger Parkettkleber kein Handlungsbedarf besteht. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 170645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170645

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Sanierungsrichtlinie für PAK-(teer-)belastete Gebäude
Datum
13. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
719,6 KB