Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Am 16.10.2012 veröffentlichten die Medien die offiziellen Sanktionszahlen Ihrer Behörde.
Die Sanktionsstatistik wirft aber weitere Fragen auf, weil die dort veröffentlichten Zahlen nur die unbereinigte Statistik ausweisen.
1. Es wird beantragt, die vollständigen Sanktionszahlen für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, sowie für die ersten Monate 2012 zu benennen.
2. Wie viele Widersprüche wurden jeweils pro Jahr eingelegt?
3. Wie viele Sanktionen wurden im Widerspruchsverfahren aufgehoben?
4. Wie viele Widerspruchsbescheide wurden mit Klagen angegriffen?
5. Wie viele Sanktionen wurden vor Gericht ganz oder teilweise aufgehoben?
6. Wie viele 100%-Sanktionen wurden in den Jahren 2005-2012 verhängt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Oktober 2012
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22. November 2012
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Diese 100%-Sanktionen haben zum Teil tief greifende psychische Konsequenzen für die Betroffenen, führen nachweisbar zu Obdachlosigkeit und Beschaffungskriminalität.
Außerdem ist die Sanktionspraxis verfassungsrechtlich höchst bedenklich und wird einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht eher nicht standhalten.