Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Am 16.10.2012 veröffentlichten die Medien die offiziellen Sanktionszahlen Ihrer Behörde.

Die Sanktionsstatistik wirft aber weitere Fragen auf, weil die dort veröffentlichten Zahlen nur die unbereinigte Statistik ausweisen.

1. Es wird beantragt, die vollständigen Sanktionszahlen für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, sowie für die ersten Monate 2012 zu benennen.
2. Wie viele Widersprüche wurden jeweils pro Jahr eingelegt?
3. Wie viele Sanktionen wurden im Widerspruchsverfahren aufgehoben?
4. Wie viele Widerspruchsbescheide wurden mit Klagen angegriffen?
5. Wie viele Sanktionen wurden vor Gericht ganz oder teilweise aufgehoben?
6. Wie viele 100%-Sanktionen wurden in den Jahren 2005-2012 verhängt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2012
  • Frist
    22. November 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 16.10.2012 ve…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Datum
21. Oktober 2012 23:08
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 16.10.2012 veröffentlichten die Medien die offiziellen Sanktionszahlen Ihrer Behörde. Die Sanktionsstatistik wirft aber weitere Fragen auf, weil die dort veröffentlichten Zahlen nur die unbereinigte Statistik ausweisen. 1. Es wird beantragt, die vollständigen Sanktionszahlen für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, sowie für die ersten Monate 2012 zu benennen. 2. Wie viele Widersprüche wurden jeweils pro Jahr eingelegt? 3. Wie viele Sanktionen wurden im Widerspruchsverfahren aufgehoben? 4. Wie viele Widerspruchsbescheide wurden mit Klagen angegriffen? 5. Wie viele Sanktionen wurden vor Gericht ganz oder teilweise aufgehoben? 6. Wie viele 100%-Sanktionen wurden in den Jahren 2005-2012 verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger"…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Datum
22. November 2012 00:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger" vom 21.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei die gewünschten Antwortbeiträge - zu den Sanktionsdaten: Informatione…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
Datum
22. November 2012 16:09
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei die gewünschten Antwortbeiträge - zu den Sanktionsdaten: Informationen zu den Kerngrößen erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mindestens einer Sanktion oder neu festegestellte Sanktionen finden Sie ab Januar 2007 in unserer Onlinepublikation "Zeitreihe zu Sanktionen" unter URL http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_3… , Tabelle 2 bzw Tabelle 3. Vor 2007 sind in der BA-Statistik leider keine statistischen Daten zu Sanktionen auswertbar. Informationen zur Vollsanktionierung können leider nur über kostenpflichtige Sonderauswertngen generiert werden, da deren Erstellung in Zeitreihen extrem zeitaufwändig ist. Als Vergleichszahl zumindest der aktuellste Berichtsmonat Juli 2012 - hier beläuft sich die Zahl der vollsanktionierten eLb mit mindestens einer Sanktion auf 9.871 Personen. - zu den Daten über Widersprüche/Klagen: Bislang wurden statistische Erhebungen zur Erfolgsquote von Widersprüchen und dem Anteil von Sanktionen an allen Widerspruchsverfahren in den Geschäftsberichten der Bundesagentur für Arbeit, und zwar in den Geschäftsberichten für die Jahre 2009 und 2011 veröffentlicht. Diese Geschäftsberichte sind unter folgendem Pfad http://www.arbeitsagentur.de/nn_27822/N… einzusehen. Ich darf Sie dort auf die Ausführungen auf Seite 35 des Geschäftsberichtes 2009 und Seite 40 des Geschäftsberichtes 2011 aufmerksam machen. Desweiteren sind auch Veröffentlichungen zu Sanktionen im Widerspruchs- und Klageverfahren auf zwei Parlamentarische Anfragen (siehe Bundestagsdrucksache 17/9223 und 17/9224) erfolgt. Die Bundestagsdrucksachen sind unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/… und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/… sowie http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/… veröffentlicht. Die dort veröffentlichten Zahlen beziehen sich lediglich auf die Jobcenter in der Organisation als gemeinsame Einrichtungen. Zahlen betreffend der zugelassenen kommunalen Träger können gesondert bei diesen erfragt werden. Weitere Veröffentlichungen konkret zu den Fragestellungen unter Punkt 2. bis 5. existieren nicht. Für das Jahr 2012 liegen aktuell keine aussagekräftigen Daten vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen