Sanktionen nach § 31, SGB II

Anfrage an: Jobcenter Köln

Wieviele Personen wurden vom Jobcenter Köln nach § 31, SGB II, seit Inkrafttreten von "Hartz IV" unter das Existenzminimum sanktioniert und wieviele Personen wurden in Folge der Sanktionen obdachlos?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. September 2013
  • Frist
    29. Oktober 2013
  • 0 Follower:innen
Berthold Bronisz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Persone…
An Jobcenter Köln Details
Von
Berthold Bronisz
Betreff
Sanktionen nach § 31, SGB II
Datum
26. September 2013 05:55
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Personen wurden vom Jobcenter Köln nach § 31, SGB II, seit Inkrafttreten von "Hartz IV" unter das Existenzminimum sanktioniert und wieviele Personen wurden in Folge der Sanktionen obdachlos?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Berthold Bronisz
Mit freundlichen Grüßen Berthold Bronisz

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Jobcenter Köln
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Bronisz, Ihre Anfrage können wir leider nur teilweise beantworten, da die Daten …
Von
Jobcenter Köln
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
1. Oktober 2013 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bronisz, Ihre Anfrage können wir leider nur teilweise beantworten, da die Daten in einigen Punkten (wie zur Obdachlosigkeit) nicht erhoben werden. Die Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) wird zudem erst ab 2007 erhoben. Diese Zahlen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 2007: 6718 eLb 2008: 9452 2009: 9993 2010: 12526 2011: 15143 2012: 15082 2013: 6553 (Jan bis Mai) Diese Daten sind öffentlich verfügbar, sie finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Silke Martmann-Sprenger Jobcenter Köln Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Luxemburger Str. 121 50939 Köln Tel.: (0221) 94 29 – 83 56 Fax: (0221) 94 29 – 82 02 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.jobcenterkoeln.de<http://www.jobcenterkoeln.de/> Diese E-Mail (ggf. nebst Anhang) enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.