Sanktionslisten, Sperrlisten und Overblocking

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- den letzten Entwurf der Änderungen der Sanktionslisten des Rates der Europäischen Union
- daraus abgeleitete Vorlagen für Sperrlisten
- Prüfprotokolle bezüglich möglichen Overblockings
- die bereinigte Sperrliste(n), welche u.a. an den Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. verteilt wurde(n), in bereinigter (ohne Deeplink) und nicht-bereinigter Fassung (mit Deeplink)
- alle weiteren Dokumente bezüglich des Sperrlisteneintrages „coolstreaming“ einschließlich der Löschmitteilung an die BNetzA sowie die Reaktion/Klarstellung durch die BNetzA

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den letzten Ent…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionslisten, Sperrlisten und Overblocking [#252334]
Datum
29. Juni 2022 00:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den letzten Entwurf der Änderungen der Sanktionslisten des Rates der Europäischen Union - daraus abgeleitete Vorlagen für Sperrlisten - Prüfprotokolle bezüglich möglichen Overblockings - die bereinigte Sperrliste(n), welche u.a. an den Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. verteilt wurde(n), in bereinigter (ohne Deeplink) und nicht-bereinigter Fassung (mit Deeplink) - alle weiteren Dokumente bezüglich des Sperrlisteneintrages „coolstreaming“ einschließlich der Löschmitteilung an die BNetzA sowie die Reaktion/Klarstellung durch die BNetzA
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> mit Datum vom 29. Juni 2022 haben Sie bei der Bundesnetzagentur einen IFG…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Sanktionslisten, Sperrlisten und Overblocking [#252334]
Datum
20. Juli 2022 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Datum vom 29. Juni 2022 haben Sie bei der Bundesnetzagentur einen IFG-Antrag zu der EU-Sanktionsverordnung gestellt. Wir sind derzeit dabei, die bei uns vorliegenden Informationen zusammenzustellen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag auch personenbezogene Daten umfasst (z.B. E-Mailadressen) und daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig ist. Sofern Sie sich mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären, könnte das Verfahren schneller durchgeführt werden. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob sie der Schwärzung personenbezogener Daten zustimmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme einer Sch…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanktionslisten, Sperrlisten und Overblocking [#252334]
Datum
20. Juli 2022 13:00
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme einer Schwärzung personenbezogener Daten zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252334/

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Bundesnetzagentur
IFG-Antrag vom 29.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den IFG-Bescheid vom heutigen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
IFG-Antrag vom 29.06.2022
Datum
22. Juli 2022 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den IFG-Bescheid vom heutigen Tag auf Ihren Antrag vom 29.06.2022 samt Anlagen. In den Anlagen haben wir - wie mit Ihnen abgesprochen - personenbezogene Daten (insb. Daten zu Empfängern und Absendern) geschwärzt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen