Sanktionsstatistik und Gewaltprävention

Anfrage an: Jobcenter Leipzig

Am 09.10.2012 berichtet der mdr unter dem Titel "Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig" über einige Beispiele rechtswidriger Sanktionen.
http://www.mdr.de/umschau/jobcenter132.html

Als sich dann am 21.05.2013 wachsende Aggressivität in einem Hammer-Angriff auf eine Kollegin entlud, wollte die Geschäftsführung keinen Zusammenhang mit den gesteigerten Sanktionsraten einräumen.
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/schwerer-uebergriff-im-leipziger-jobcenter-mann-schlaegt-mit-hammer-auf-mitarbeiterin-ein/r-polizeiticker-leipzig-a-189298.html

Mittlerweile häufen sich im Internet die Meldungen über eingeforderte Sanktionquoten in Jobcentern zur Einsparung von Steuermitteln.

1. Auch im Jobcenter Leipzig sollen solche Dienstanweisungen existieren. Bitte übersenden Sie mir alle internen Weisungen, die das Thema "Sanktionen" zum Inhalt haben.

2. Wie viele 100%-Sanktionen hat das Jobcenter in den Jahren 2005-2012 verhängt?

3. Wie viele 100%-Sanktionen wurden jeweils mit Widerspruch, Klage oder Beschwerde angegriffen?

4. Wie viele Sanktionen mussten jeweils zurückgenommen werden?

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat unlängst unmissverständlich klar gestellt, dass das Jobcenter sich nicht länger hinter Amtsgeheimnissen verstecken kann und das Aktengeheimnis weitgehend der Vergangenheit angehört.
http://www.l-iz.de/Leben/F%C3%A4lle%20und%20Unf%C3%A4lle/2013/01/Jobcenter-Leipzig-muss-Telefonnummern-der-Mitarbeiter-veroeffentlichen-45793.html

Ergebnis der Anfrage

Das Bundessozialgericht hatte in einer Entscheidung die Vermeidung von Sanktionen als vorrangigen Ziel herausgekehrt. Die hier behauptete Unkenntnis der hausinternen Sanktionspraxis lässt erahnen, dass möglicherweise kein Interesse an der Umsetzung des BSG-Urteils vor Ort vorliegt.

Nur wer sich ausreichend informiert und daraus schlussfolgert, kann positive Veränderungen herbeiführen. 100%-Sanktionen sind eine offene Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebotes.
Das hochkonzentrierte Wegsehen der Verantwortlichen und der gewissenlose Gehorsam in der Umsetzung haben ein bedrohliches Maß erreicht.

In der Psychologie und Pädagogik ist diese Erkenntnis bereits lange bekannt: Druck erzeugt Gegendruck, bewirkt also oft das Gegenteil.

"Wenn Ihr Eure Augen nicht braucht, um zu sehen, werdet Ihr Sie brauchen, um zu weinen."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2013
  • Frist
    20. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 09.10.2012 be…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionsstatistik und Gewaltprävention
Datum
17. Juli 2013 23:36
An
Jobcenter Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 09.10.2012 berichtet der mdr unter dem Titel "Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig" über einige Beispiele rechtswidriger Sanktionen. http://www.mdr.de/umschau/jobcenter132.html Als sich dann am 21.05.2013 wachsende Aggressivität in einem Hammer-Angriff auf eine Kollegin entlud, wollte die Geschäftsführung keinen Zusammenhang mit den gesteigerten Sanktionsraten einräumen. http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/schwerer-uebergriff-im-leipziger-jobcenter-mann-schlaegt-mit-hammer-auf-mitarbeiterin-ein/r-polizeiticker-leipzig-a-189298.html Mittlerweile häufen sich im Internet die Meldungen über eingeforderte Sanktionquoten in Jobcentern zur Einsparung von Steuermitteln. 1. Auch im Jobcenter Leipzig sollen solche Dienstanweisungen existieren. Bitte übersenden Sie mir alle internen Weisungen, die das Thema "Sanktionen" zum Inhalt haben. 2. Wie viele 100%-Sanktionen hat das Jobcenter in den Jahren 2005-2012 verhängt? 3. Wie viele 100%-Sanktionen wurden jeweils mit Widerspruch, Klage oder Beschwerde angegriffen? 4. Wie viele Sanktionen mussten jeweils zurückgenommen werden? Das Verwaltungsgericht Leipzig hat unlängst unmissverständlich klar gestellt, dass das Jobcenter sich nicht länger hinter Amtsgeheimnissen verstecken kann und das Aktengeheimnis weitgehend der Vergangenheit angehört. http://www.l-iz.de/Leben/F%C3%A4lle%20und%20Unf%C3%A4lle/2013/01/Jobcenter-Leipzig-muss-Telefonnummern-der-Mitarbeiter-veroeffentlichen-45793.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Leipzig
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage betreffend Sanktionsstatistik und Gewaltprä…
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Juli 2013 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage betreffend Sanktionsstatistik und Gewaltprävention ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Martin Richter Pressesprecher Jobcenter Leipzig Telefon: 0341 58088 2121 Mobil: 0175 221 1214 Telefax: 0341 58088 4509 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.leipzig.de/jobcenter<http://www.leipzig.de/jobcenter> Besucheradresse Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Straße 171 - 175 04159 Leipzig Postanschrift Jobcenter Leipzig Postfach 100831 04008 Leipzig www.jobcenter-ichbingut.de<http://www.jobcenter-ichbingut.de/> www.mehrwert50plus.de<http://www.mehrwert50plus.de/> Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig. This e-mail (and any attachment/s) contains confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly prohibited. * Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!

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Jobcenter Leipzig
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ungeachtet dessen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, auf das …
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
Ihre E- Mail vom 18.07.2013 an das Jobcenter Leipzig-Sanktionsstatistik und Gewaltprävention
Datum
31. Juli 2013 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ungeachtet dessen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, auf das Sie sich berufen, nicht rechtskräftig ist, möchten wir nachfolgend gern die von Ihnen gestellten Fragen beantworten: zu 1.: Dienstanweisungen des Jobcenters Leipzig zum Thema Sanktionen Zu den Informationen, die Ihnen vorliegen, teilen wir Ihnen folgendes mit: Für das Jobcenter Leipzig existieren weder in schriftlicher noch in sonstiger Form Vorgaben für zu erreichende Sanktionsquoten. Das Jobcenter Leipzig beachtet die gesetzlichen Regelungen der §§ 31 ff SGB II sowie die in diesem Zusammenhang ergangenen fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, die Sie auf der Homepage der BA abrufen können (Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html). zu 2.: Anzahl der 100% Sanktionen in den Jahren 2005-2012 Hierfür liegt dem Jobcenter Leipzig, wie Ihnen bereits per Mail vom 31.05.2013 mitgeteilt, kein gesondertes statistisches Datenmaterial vor. Über die allgemeinen Entwicklungen im Bereich Sanktionen können Sie sich einen Überblick auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit verschaffen (Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html). Dort sehen Sie auch, dass die Sanktionsquoten entgegen Ihrer Ausführungen rückläufig sind. Wenn Sie gesonderte statistische Auswertungen wünschen, dann ist der Statistikservice Südost der Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner (Kontakt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html). zu 3 und 4: Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit Sanktionen Für Ihre spezifische Fragestellung liegt dem Jobcenter Leipzig, wie Ihnen ebenfalls bereits per Mail vom 31.05.2013 mitgeteilt, kein gesondertes statistisches Datenmaterial vor. Auf der Homepage der Bundeagentur für Arbeit können Sie sich jedoch einen Überblick über den Bestand an Widersprüchen und Klagen gegen Sanktionen verschaffen. Diese Statistiken finden Sie unter nachfolgendem Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_485674/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=485672&year_month=201306&year_month.GROUP=1&search=Suchen. Wir hoffen, Ihre Anfrage nunmehr ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Hutschenreiter Jobcenter Leipzig