SAR-Bereich See

Gibt es Planungen, im Bereich SAR See mit zivilen Firmen zukünftig zusammen zuarbeiten? Die Frage bezieht sich sowohl auf die Ausbildung (insbesondere der Piloten) als auch auf den tatsächlichen SAR-Bereitschaftsdienst.
Sollte dies der Fall sein, schicken Sie mir bitte sämtliche Unterlagen dazu zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Planungen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]
Datum
6. April 2022 20:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Planungen, im Bereich SAR See mit zivilen Firmen zukünftig zusammen zuarbeiten? Die Frage bezieht sich sowohl auf die Ausbildung (insbesondere der Piloten) als auch auf den tatsächlichen SAR-Bereitschaftsdienst. Sollte dies der Fall sein, schicken Sie mir bitte sämtliche Unterlagen dazu zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245713/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Apri…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]
Datum
7. April 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 6. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V139 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713]
Datum
10. Mai 2022 20:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Apri…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]
Datum
16. Mai 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. April 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713]
Datum
23. Juli 2022 13:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]
Datum
15. August 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. April 2022 (Bezug). Nach erfolgter erster Prüfung ist ein Informationszugang gegenwärtig noch nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetene Offenlegung von Informationen berührt gegebenenfalls schützenswerte Belange Dritter (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Firmen/Unterauftragnehmern/Vertragspartnern). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog."Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger weiterer Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass bei einem weiteren Informationszugang Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich weitergehender Angaben an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube Ihnen hiermit meine Daten zwecks der Bea…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713]
Datum
31. August 2022 09:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube Ihnen hiermit meine Daten zwecks der Bearbeitung meiner Anfrage weiter zugeben. Desweiteren möchte ich trotz eventuell anfallender Gebühren, an meiner Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Apri…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713] - Begründung des Antrages
Datum
31. August 2022 12:41
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Mitteilung vom heutigen Tag. Wie bereits Schreiben vom 15. August 2022 mitgeteilt benötige ich zur Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens eine Begründung Ihres Antrages gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG. Ich bitte Sie daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages, Ihren Antrag um eine Begründung zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meinen Antrag begründe ich wie folgt: Ich bin persönlich regelmäßig beruflich sow…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713] - Begründung des Antrages [#245713]
Datum
31. August 2022 19:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meinen Antrag begründe ich wie folgt: Ich bin persönlich regelmäßig beruflich sowie privat auf Nord- und Ostsee unterwegs und da die SAR Bereitschaft der Marine nur sehr eingeschränkt verfügbar ist, dass sogar die Bundespolizei aushelfen muss, interessiere ich mich für mögliche Lösungen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr europäische Länder den SAR Dienst privatisieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713] - Begründung des Antrages [#245713]
Datum
30. September 2022 20:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Apri…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713] - Begründung des Antrages [#245713]
Datum
7. Oktober 2022 12:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten, da die Prüfung der Herausgabefähigkeit der Unterlagen sowie deren Aufbereitung noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 16. Mai 2022 mitgeteilt, kommt es darüber hinaus aus den benannten Gründen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Im Auftrag Keller ___________________________________________________________ Antje Keller ____________________________________________________________ BMVg R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2004-23974 Fax: +49 (0) 30 2004-3354209 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 07.10.2022 12:02 ----- Von: << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 30.09.2022 20:50 Betreff: AW: SAR-Bereich See [#245713] - Begründung des Antrages [#245713] Sehr geehrte Frau Keller, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]
Datum
10. November 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. April 2022 (Bezug). Anbei erhalten Sie antragsgemäß den Vertrag zwischen dem BAAINBw und der Firma Developing Assets (UK) Limited: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden mangels Einwilligung des betroffenen Unternehmens gemäß § 6 IFG durch den Auftragnehmer geschwärzt. Von einer Gebührenerhebung wird aufgrund der langen Bearbeitungsdauer abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte noch die im Vertrag unter §10 S…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713]
Datum
20. November 2022 18:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte noch die im Vertrag unter §10 Sonstige Vertragsbedingungen, Punkt 6 genannten Anlagen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245713/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Nachf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]; hier: Ihre Nachfrage vom 20. November 2022
Datum
22. November 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Nachfrage vom 20. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. November 2022. Ihre dort enthaltene Nachfrage wird geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, komme ich wieder auf Sie zu und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAR-Bereich See [#245713]; hier: Ihre Nachfrage vom 20. November 2022 [#245713]
Datum
17. Januar 2023 20:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SAR-Bereich See“ vom 06.04.2022 (#245713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 253 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
SAR-Bereich See [#245713]; hier: Ihre Nachfrage vom 20. November 2022 [#245713]
Datum
18. Januar 2023 11:39
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V139 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 7. Oktober 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Die Bescheidung soll noch im Januar erfolgen. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen