SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe

1.) Wie viele bestätigte SARS-CoV-2-Fälle gab es bisher an den Schulen im Schuljahr 20/21 im Landkreis Karlsruhe? [Bitte aufgelistet nach Schulen und Personengruppe (Schüler, Lehrkräfte, Angestellte)]
2.) Wie ist das genaue Vorgehen bei einem bekannten Fall mit Bezug zu einer Schule?
3.) Werden Unterschiede gemacht bei den Personengruppen? [Konkret: Wird bei einem bestätigten Fall eines Schülers abweichend gehandelt zu einem bestätigten Fall einer Lehrkraft?]
4.) Gibt es unterschiedliche Herangehensweisen bei den verschiedenen Schulformen?
5.) Gibt es Anweisungen, Richtlinien oder selbst definierte Vorgehensweisen zur Kontaktverfolgung etc., die auf Studien (z.B. „Heidelberg-Studie“) basieren oder abgeleitet sind, die das Infektionsgeschehen bei Kindern unter 10 Jahren als gering betrachten? [Konkret: Werden Mitschüler eines infizierten Kindes oder Schüler einer Lehrerkraft genauso berücksichtigt wie andere Kontakte? Wenn nein, bitte die Unterschiede im Detail aufführen.]
6.) Werden die Eltern der Kinder immer informiert, dass es einen bestätigten Fall in einer Klasse gibt? Wenn nein, auf welcher Grundlage wird das entschieden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie viele bes…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe [#200835]
Datum
15. Oktober 2020 10:20
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viele bestätigte SARS-CoV-2-Fälle gab es bisher an den Schulen im Schuljahr 20/21 im Landkreis Karlsruhe? [Bitte aufgelistet nach Schulen und Personengruppe (Schüler, Lehrkräfte, Angestellte)] 2.) Wie ist das genaue Vorgehen bei einem bekannten Fall mit Bezug zu einer Schule? 3.) Werden Unterschiede gemacht bei den Personengruppen? [Konkret: Wird bei einem bestätigten Fall eines Schülers abweichend gehandelt zu einem bestätigten Fall einer Lehrkraft?] 4.) Gibt es unterschiedliche Herangehensweisen bei den verschiedenen Schulformen? 5.) Gibt es Anweisungen, Richtlinien oder selbst definierte Vorgehensweisen zur Kontaktverfolgung etc., die auf Studien (z.B. „Heidelberg-Studie“) basieren oder abgeleitet sind, die das Infektionsgeschehen bei Kindern unter 10 Jahren als gering betrachten? [Konkret: Werden Mitschüler eines infizierten Kindes oder Schüler einer Lehrerkraft genauso berücksichtigt wie andere Kontakte? Wenn nein, bitte die Unterschiede im Detail aufführen.] 6.) Werden die Eltern der Kinder immer informiert, dass es einen bestätigten Fall in einer Klasse gibt? Wenn nein, auf welcher Grundlage wird das entschieden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsru…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe [#200835]
Datum
21. November 2020 15:04
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe“ vom 15.10.2020 (#200835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsru…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe [#200835]
Datum
21. Dezember 2020 22:29
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2-Fälle an Schulen im Landkreis Karlsruhe“ vom 15.10.2020 (#200835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>